Zeugenaufrufe, Öffentlichkeitsfahndungen: Die Polizei benötigt die Hilfe der Bevölkerung

Wie und warum?

Die Polizei startet regelmäßig Zeugenaufrufe und Öffentlichkeitsfahndungen über die Medien. Die sozialen Netzwerke wie Facebook und Twitter geben der Polizei die Möglichkeit, gezielt eine große Anzahl an Personen zu erreichen. Die Rückmeldungen der Leser enthalten jedoch auch regelmäßig Kritik. So werden häufig die Qualität der Bilder und/oder der zwischen den begangenen Taten und dem Zeugenaufruf vergangene Zeitraum kritisiert.

Erklärung

In den beiden oben aufgeführten Fällen muss im Vorfeld ein polizeiliches, aber auch ein gerichtliches Verfahren eingeleitet werden.

Beispiel

Fallbeispiel:  

Einer Person wurde ihre Kreditkarte gestohlen. So muss es der Person zunächst einmal auffallen, dass sie Opfer eines Diebstahls geworden ist. Gehen wir davon aus, dass der Anzeigenerstatter dies erst 2 Tage später bemerkt und dass er noch 2 weitere Tage benötigt, um bei der Polizei Anzeige zu erstatten.

Nach der Anzeigeerstattung wird dem zuständigen Polizeibeamten eine Frist von höchstens 40 Tagen eingeräumt, um das Anzeigeprotokoll an die Staatsanwaltschaft (Parquet) zu übermitteln.

Es ist anzumerken, dass der Polizeibeamte während dieses Zeitraums unter anderem erste Ermittlungen durchführt. Sollte der Polizeibeamte in Erfahrung bringen, dass der mutmaßliche Täter mit der gestohlenen Bank- oder Kreditkarte Geld an einem Geldautomaten abgehoben hat, muss der genaue Ort der Bargeldabhebung ermittelt und die Bank darüber informiert werden.

Verfahren

Die Entscheidung die Bilder oder Videoaufnahmen einer Überwachungskamera oder eines Geldautomaten zu beschlagnahmen wird jedoch nicht vom Beamten, sondern von der Justizautorität gefällt.

Es bestehen verschiedene Prozeduren, die seitens der Staatsanwaltschaft oder des Untersuchungsrichters eingeleitet werden können. Der Staatsanwalt kann den Untersuchungsrichter ersuchen eine Beschlagnahmung anzuordnen, ohne dass es zu einer formellen Eröffnung eines untersuchungsrichterlichen Verfahrens kommt. Dies vereinfacht die Prozedur. 

Die beschlagnahmten Bilder werden entweder zurück an die Staatsanwaltschaft gesendet, oder gegebenenfalls sofort auf Anordnung ausgewertet.

Die Qualität der Bilder

Weder die Polizei noch die Staatsanwaltschaft haben Einfluss auf die Qualität der Fotos der Zeugenaufrufe. Es darf nicht vergessen werden, unter welchen Voraussetzungen solche Aufzeichnungen durchgeführt werden. Sie können keineswegs mit kontrollierten Aufnahmen durch ein Mobiltelefon verglichen werden. Zu beachten ist auch der Unterschied zwischen den Bild- und Videospeicherkapazitäten der verschiedenen Unternehmen und Mobiltelefone.

Veröffentlichung

Bevor sie in der Presse veröffentlicht werden, werden Zeugenaufrufe und Öffentlichkeitsfahndungen zunächst auf den polizeiinternen Netzwerken verbreitet. Einige Ermittlungen konnten bereits anhand der von Polizeibeamten gelieferten Informationen gelöst werden. Sollte der interne Aufruf jedoch erfolglos bleiben, wird lediglich eine Pressemitteilung auf Anordnung der Staatsanwaltschaft verfasst.

Es gibt Fälle von Brieftaschendiebstahl, Trickdiebstahl oder Ähnlichem, bei denen es im Verlauf der unmittelbaren Untersuchungen nicht immer möglich ist, umgehend das Foto des mutmaßlichen Täters zur Verfügung zu stellen.

Es ist offensichtlich, dass die Erinnerung nach einer gewissen Zeit schwindet und dass ein verzögerter Zeugenaufruf mit einem Bild des mutmaßlichen Täters von geringer Qualität nicht unbedingt zu einem Ergebnis führt. Dennoch bleibt die Möglichkeit bestehen, dass jemand die gesuchte Person wiedererkennt oder die Person kürzlich gesehen wurde.

Es ist schon öfter vorgekommen, dass Fälle auf diese Weise gelöst wurden, nämlich dank der Mithilfe der Bevölkerung und durch das Erkennen und Identifizieren von Personen auf den Bildern des Zeugenaufrufs. Genauso wie es bereits vorgekommen ist, dass sich bestimmte Personen freiwillig bei der Polizei gemeldet haben, als sie bemerkten, dass nach ihnen gesucht wurde.

Daher bittet die Polizei um Verständnis bei der Veröffentlichung von Aufnahmen schlechter Qualität in einigen Fällen sowie im Falle einer Verzögerung bei der Veröffentlichung von Zeugenaufrufen. Sie hofft dennoch, weiterhin auf die Mithilfe der Bürger zählen zu können.

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