Gefundene und an die Polizei ausgehändigte Gegenstände

Wie werden Fundsachen von der Polizei verwaltet?
  • Auf lokaler Ebene: Ein Bürger, der einen Gegenstand gefunden hat (Finder), meldet sich bei einem Polizeikommissariat. Er gibt dort die Fundsache ab, und die Polizei händigt ihm eine Bescheinigung aus. Der Gegenstand wird 8 Tage lang im Depot der lokalen Einheit aufbewahrt.
  • Auf nationaler Ebene: Nach 8 Tagen, wenn die Suche nach dem Eigentümer erfolglos geblieben ist und/oder der Finder verzichtet, wird der gefundene Gegenstand zur Zuweisung und Lagerung für 3 Jahre an das Nationale Fundbüro (Service national des objets trouvés - SNOT) übergeben (falls der Wert bei über 200€ liegt). Wenn während dieser 3 Jahre weder der Eigentümer noch der Finder kontaktiert werden konnten oder wenn der Eigentümer oder der Finder auf den hinterlegten Gegenstand verzichtet, wird der gefundene Gegenstand zugunsten der Staatskasse (öffentliche Versteigerung) verwendet.
Bei welcher Einheit kann sich der Eigentümer im Falle des Verlusts eines Gegenstands informieren?

Die Person, die einen Gegenstand verloren hat, kann sich in ein Polizeikommissariat begeben, vorzugsweise in der Region, in der der Verlust aufgetreten ist oder bemerkt wurde, um dies dort zu melden. Eine Bescheinigung über den Verlust wird dem Erklärenden persönlich ausgehändigt.

Den Verlust eines Gegenstands über das E-Kommissariat melden?

In einigen Fällen kann eine Verlustanzeige auch online über das E-Kommissariat der Polizei aufgegeben werden. 

Das Nationale Fundbüro (SNOT) kontaktieren
dg-th

Anlaufstelle:
Cité Policière Grand-Duc Henri (CPGDH)

Compexe  A-F, rue de Trèves
L-2632 Findel

Postanschrift:
Direction Générale de la Police (DCPA-SNOT)
L-2957 Luxembourg

Tel.: (+352) 244 24 4070
Sprechzeiten: 08.30 - 11.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr

E-Mail: snot@police.etat.lu

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