Fragen zu den Ordnungsstrafen (Reklamation, Bezahlung, Park- und Halteverstöße)

Ich möchte eine gebührenpflichtige Verwarnung per Banküberweisung bezahlen. Wie lautet der BIC/RIB des Bankkontos der Großherzoglichen Polizei?

Kontonummern / BIC:

  • IBAN LU51 0019 6055 8045 8000 Code BIC/SWIFT: BCEELULL oder
  • IBAN LU67 1111 0127 5952 0000 Code BIC/SWIFT: CCPLLULL
  • Name des Begünstigten: Police Grand-Ducale

Bei der Bezahlung muss unbedingt das Aktenzeichen der gebührenpflichtigen Verwarnung  und das Kfz-Kennzeichen angegeben werden.

Gebührenpflichtige Verwarnungen wegen eines Park- oder Halteverstoßes können auch über MyGuichet.lu bezahlt werden, unter Angabe des Aktenzeichens der gebührenpflichtigen Verwarnung, des Kennzeichens und der E-Mail-Adresse. Der zu zahlende Betrag wird angegeben, und die eingegangene Zahlung wird per E-Mail bestätigt.

Welche Fristen gelten für die Bezahlung einer gebührenpflichtigen Verwarnung?

Durch die Zahlung des Verwarnungsgelds binnen 45 Tagen ab Feststellung der Ordnungswidrigkeit wird jede strafrechtliche Verfolgung eingestellt.

Ich habe die gebührenpflichtige Verwarnung/die Mahnung verloren. Wie kann ich die Zahlung vornehmen?

Sie können beim Nationalen Bußgelddienst (Service national des avertissements taxés - SNAT) um Auskunft bitten. Dieser wird Ihnen die zur Zahlung notwendigen Daten mitteilen (Aktenzeichen, Kontonummer usw.).

Eine gebührenpflichtige Verwarnung wurde zweimal bezahlt.

Prinzipiell wird die zweite Zahlung automatisch auf das Konto des Auftraggebers zurücküberwiesen. Weitere Auskünfte erhalten Sie beim SNAT.

Sollte das Geld per Posteinzahlung überwiesen worden sein, findet die Rückgabe des Geldes per Überbringerscheck an die angegebene Adresse statt. In diesem Fall werden die Kosten (zurzeit 10€) von der POST in Rechnung gestellt.

Kann ich meine gebührenpflichtigen Verwarnungen in Teilzahlungen oder in Monatsraten bezahlen?

Nein, wir können keine Teilzahlungen akzeptieren. Im Falle der Zahlungsunmöglichkeit innerhalb der vorgeschriebenen Fristen wird automatisch ein Bußgeldbescheid ausgestellt.

Ich habe kein Bankkonto in Luxemburg. Wie kann ich zahlen?

Sie können Ihre Geldstrafe in bar bei jedem Polizeikommissariat bezahlen (eventuell auch per Kreditkarte). Sie können ebenfalls per Auslandsüberweisung von Ihrer ausländischen Bank aus bezahlen (Überweisung von Bank zu Bank). Weder Schecks noch Überweisungsträger, die uns auf dem Postweg zukommen, sind zulässig.

Kann ich meine Geldstrafen bezahlen, indem ich einen Bankscheck oder einen unterzeichneten Überweisungsauftrag auf dem Postweg an die Polizeidirektion sende?

Wir können weder Schecks noch Überweisungsträger einer ausländischen Bank akzeptieren, die uns auf dem Postweg als Zahlung einer Geldstrafe aufgrund eines Verstoßes gegen die Straßenverkehrsordnung zukommen. Sie können jedoch per Auslandsüberweisung von Ihrer ausländischen Bank aus zahlen (Überweisung von Bank zu Bank). Sie können Ihre Geldstrafen ebenfalls in bar bei jedem Polizeikommissariat bezahlen (eventuell auch per Kreditkarte).

Ich erhalte eine Mahnung in Zusammenhang mit einer Ordnungswidrigkeit, obwohl ich mein Auto einem Bekannten geliehen habe.

Der Eigentümer oder Fahrzeughalter ist zur Zahlung der gebührenpflichtigen Verwarnung verpflichtet, es sei denn, er kann alle Auskünfte zur Identifizierung des Zuwiderhandelnden erbringen. Sollte das Fahrzeug an einen Dritten vermietet worden sein, unterliegt dieser denselben Verpflichtungen.

Ich habe mein Auto verkauft, aber erhalte immer noch Mahnungen.

Die Mahnung wird an den letzten Eigentümer/Fahrzeughalter geschickt, der in der Datei des Ministeriums für nachhaltige Entwicklung und Infrastruktur aufgeführt ist.

Sobald ein Straßenfahrzeug, das in Luxemburg zugelassen und registriert ist, abgetreten, verkauft, verschrottet oder vorübergehend außer Betrieb gesetzt wird, muss der Eigentümer oder Fahrzeughalter die Nationale Gesellschaft für technische Überwachung (Société nationale de contrôle technique - SNCT) binnen 5 Werktagen anhand des Formulars für die Erklärung der Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs darüber informieren. Dieses Formular muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein. Diese Mitteilung kann entweder per Einschreiben an die SNCT oder per Aushändigung gegen Empfangsbestätigung an den Schaltern des Zentrums für technische Überwachung erfolgen.

Ich habe eine Mahnung zur Zahlung einer gebührenpflichtigen Verwarnung erhalten, obwohl ich keinen Original-Strafzettel erhalten habe.

Sollte sich das Fahrzeug tatsächlich zur angegebenen Zeit an dem aufgeführten Ort befunden haben, könnte der Strafzettel vielleicht von einer böswilligen Person oder einem Windstoß entfernt worden sein.

Wenn es Ihrer Meinung nach unmöglich ist, dass Ihr Auto die Ursache für die gebührenpflichtige Verwarnung ist, können Sie diese beanstanden, indem Sie ein Schreiben an den Nationalen Bußgelddienst (Service national des avertissements taxés - SNAT) richten.

Ich lehne die Zahlung der gebührenpflichtigen Verwarnung ab.

Im Falle einer Zahlungsablehnung Ihrerseits wird gemäß Artikel 15 des Gesetzes vom 14. Februar 1955 über die Regelung auf allen öffentlichen Verkehrswegen ein Protokoll aufgenommen, das es Ihnen ermöglicht, Ihre Argumente vor den zuständigen Justizbehörden vorzubringen.

Ich habe keinen Wohnsitz im Großherzogtum Luxemburg und war nicht damit einverstanden, die gebührenpflichtige Verwarnung zu bezahlen, die durch den Polizeibeamten am Ort des Verkehrsverstoßes ausgestellt wurde.

Wenn ein Fahrer, der seinen gewöhnlichen Wohnsitz nicht in Luxemburg hat, eine gebührenpflichtige Verwarnung nicht bezahlen will (oder kann), so ist der verwarnende Polizeibeamte dazu berechtigt, das Fahrzeug auf dem öffentlichen Verkehrsweg stillzulegen und sogar abschleppen zu lassen. Der Zuwiderhandelnde muss einen Betrag bezahlen, der zur Deckung der Geldstrafe und der etwaigen Gerichtskosten dient. Die Zahlung des Betrags kann in keinem Fall auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden, sondern muss als Barzahlung erfolgen.

Die Polizei hat mich aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung angehalten. Der Polizeibeamte hat es abgelehnt, mir ein Foto als Beweismittel zur Verfügung zu stellen.

Die Polizeibeamten verwenden Radargeräte, die die Geschwindigkeit per Laserstrahlung messen. Das Geschwindigkeitsradar ermöglicht die Speicherung von gemessenen Daten. Die Nationale Gesellschaft für Zertifizierung und Homologation (Société nationale de certification et d'homologation - SNCH) nimmt die Homologation der verschiedenen Arten von Geschwindigkeitsradaren vor. Die Konzeption und die Funktionsweise von Radargeräten lassen keinerlei Manipulationen zu, die die zu messenden Werte beeinflussen könnten. Die Straßenverkehrsordnung sieht für diese Arten von Radargeräten keine Beweisfotos vor.

Wie wird eine gebührenpflichtige Verwarnung beanstandet?

Im Falle der Beanstandung einer gebührenpflichtigen Verwarnung steht es Ihnen frei, in einem ersten Schritt das Polizeikommissariat oder den Polizeibeamten, der die Protokollierung vorgenommen hat, zu kontaktieren oder Ihren schriftlichen Einspruch an den Nationalen Bußgelddienst (Service national des avertissements taxés - SNAT) in L-2957 Luxembourg zu richten.

Ich habe von meinem Führerschein Punkte abgezogen bekommen. Wann werde ich wieder über meinen ursprünglichen Punktestand von 12 Punkten verfügen?

Wenn Sie innerhalb eines Zeitraums von 3 aufeinanderfolgenden Jahren keine neue Verkehrsordnungswidrigkeit begehen, die einen Punktabzug zur Folge hat, haben Sie Anspruch auf die Wiederherstellung der vollen Punktzahl von 12. Dieser Zeitraum beginnt entweder an dem Tag, an dem das letzte Urteil für eine der besagten Ordnungswidrigkeiten wirksam geworden ist, oder an dem Tag, an dem Sie die letzte gebührenpflichtige Verwarnung für eine dieser Ordnungswidrigkeiten bezahlt haben.

Nach einem Auslandsaufenthalt finde ich in meiner Post eine von einer Polizei aus dem Ausland ausgestellte Geldstrafe aufgrund eines Verstoßes gegen die Straßenverkehrsordnung. Wie ist die Polizei an meine personenbezogenen Daten gekommen?

Luxemburg hat mit zahlreichen europäischen Ländern, darunter mit seinen Nachbarländern, Abkommen geschlossen, die den gegenseitigen Austausch von Kontaktdaten von Fahrzeughaltern vorsehen.

Ich habe wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung, die ich vor einiger Zeit in Deutschland begangen habe, von der deutschen Polizei eine Geldstrafe erhalten. Ich werde zur Zahlung der Geldstrafe aufgefordert und darüber informiert, dass ich einen Entzug des Führerscheins riskiere. Zu diesem Zweck muss ich meinen luxemburgischen Führerschein einsenden. Was soll ich tun?

Die Richtlinie 2011/82/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Austauschs von Informationen über die Straßenverkehrssicherheit gefährdende Verkehrsdelikte – umgesetzt in Luxemburg durch ein Gesetz vom 19. Dezember 2014 – findet hier Anwendung. Diese gesetzlichen Grundlagen sehen den gegenseitigen Austausch von Fahrzeugzulassungsdaten bei Verkehrsdelikten zwischen Mitgliedstaaten vor. Durch diese Gesetzgebung kann jeder Mitgliedstaat die Kontaktdaten des europäischen Fahrzeugeigentümers erhalten, um ihm eine Geldstrafe oder einen Bußgeldbescheid zuzusenden.

Geldstrafe: Die Großherzogliche Polizei empfiehlt den Zuwiderhandelnden dringend, die im Ausland entstandene Geldstrafe schnellstmöglich zu begleichen.

Entzug des Führerscheins durch einen anderen Mitgliedstaat: Auch wenn alle Mitgliedstaaten berechtigt sind, ein Fahrverbot (gerichtlich oder behördlich) auf ihrem Gebiet auszusprechen, so steht es ihnen jedoch nicht zu, einen „materiellen“ Entzug des ausländischen Führerscheins durchzuführen. Gegebenenfalls muss der Zuwiderhandelnde mit der ausländischen Behörde in Kontakt treten.

Als Inhaber eines luxemburgischen Führerscheins wurde ich in einem Land der EU angehalten und mir wurde vor Ort unverzüglich der Führerschein entzogen. Darf ich in Luxemburg fahren?

Da der Entzug des Führerscheins noch nicht auf EU-Ebene geregelt ist, ist dieser Entzug auf luxemburgischem Staatsgebiet nicht vollstreckbar. Nur der Entzug durch die luxemburgischen Behörden wird durch die Großherzogliche Polizei kontrolliert und vollzogen. Die luxemburgische Straßenverkehrsordnung sieht jedoch die Zahlung einer gebührenpflichtigen Verwarnung von 24 Euro für das Versäumnis, einen gültigen Führerschein vorzuzeigen, vor.

Die Polizei hat mir das Geld, das ich per Banküberweisung/Einzahlung bezahlt hatte, zurückgegeben, weil:
  • ich die Referenznummer der gebührenpflichtigen Verwarnung im Verwendungszweck ausgelassen habe;
  • ich mich im Betrag geirrt habe;
  • die gebührenpflichtige Verwarnung bereits bezahlt war.

Warum wurden mir 10€ für diese Dienstleistung berechnet?

Dieser Betrag wurde von der POST als Bearbeitungsgebühr einbehalten und nicht von der Großherzoglichen Polizei.

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