Die grundlegenden Aufgaben eines Kommissariats bestehen darin, in der gesamten Region Folgendes zu gewährleisten:
- während der Öffnungszeiten des Kommissariats für die Bürger da zu sein;
- schnell und der jeweiligen Dringlichkeit angemessen eingreifen zu können;
- eine beschützende und sichtbare präventive Präsenz zu bieten;
- bürgernahe Polizeiarbeit zu leisten.
Genauer gesagt muss ein Polizeikommissariat:
- die Einhaltung nationaler und kommunaler Regelungen durchsetzen;
- auf Streife gehen;
- Kontrollen durchführen;
- Ermittlungen anstoßen und an diesen mitwirken;
- lokale Veranstaltungen überwachen;
- Kontakt zu den lokalen Behörden halten.
Die im Kommissariat tätigen Beamten können ebenfalls kriminalpolizeilich tätig werden, d. h. Anzeigen aufnehmen, Ermittlungen einleiten und fortführen, gerichtliche Handlungen bearbeiten.
Das Kommissariat führt im Auftrag der betroffenen Ministerien und Behörden Verwaltungsuntersuchungen durch (Führerschein, verlängerte Kneipenöffnungszeiten usw.).
Das Kommissariat übernimmt, eventuell in Zusammenarbeit mit dem SRPR/UPR, auf den öffentlichen Straßen in seinem Zuständigkeitsbereich verkehrspolizeiliche Aufgaben. Bei diesen Aufgaben werden nationale und lokale Zielsetzungen verfolgt: Straßenverkehrskontrollen, Verkehrsposten…
Das Kommissariat bemüht sich um eine enge Abstimmung und eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den lokalen Verwaltungsbehörden im Rahmen der kommunalen Präventionskomitees.