Der SNAT bearbeitet im Zusammenhang mit den gebührenpflichtigen Verwarnungen unter anderem die Zahlungen (Sortieren, Zählen, Kontrollieren, Recherchieren, Rückerstatten usw.) und die Logistik (Verwaltung, Überprüfung, Ablage der Bußgeldhefte usw.).
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Der SNAT bearbeitet im Zusammenhang mit den gebührenpflichtigen Verwarnungen unter anderem die Zahlungen (Sortieren, Zählen, Kontrollieren, Recherchieren, Rückerstatten usw.) und die Logistik (Verwaltung, Überprüfung, Ablage der Bußgeldhefte usw.).