Im zweiten Jahr in Folge stellt die Polizei 200 Polizeianwärterinnen und -anwärter in den Besoldungsgruppen B1 / C1 des Polizeidienstes ein. Die Anmeldung für die Sonderprüfungen für den Beruf des Polizeibeamten in den Besoldungsgruppen B1 oder C1 ist vom 20.10. bis 03.11.2021 möglich. Sie sind ausschließlich Bewerberinnen und Bewerbern vorbehalten, die die allgemeine Eignungsprüfung (Staatsexamen) in den jeweiligen Gehaltsgruppen bestanden haben.
Zur Anmeldung (20.10.-03.11.2021): Hier klicken!
Wie funktioniert der von der Polizei organisierte Spezialtest?
Alle Bewerberinnen und Bewerber, die die allgemeine Eignungsprüfung (Staatsexamen) in den jeweiligen Besoldungsgruppen (auch in den vorangegangenen Durchgängen) erfolgreich absolviert haben, haben die Möglichkeit, sich für die Sonderprüfung zum Polizeianwärter in den Besoldungsgruppen B1 oder C1 anzumelden.
Dazu gehören u. a.:
- ein französischer und ein deutscher Test
- ein Sporttest (Video)
- psychologische und andere allgemeine Eignungstests.
Die Termine für die Prüfungen werden den angemeldeten Bewerbern zu gegebener Zeit mitgeteilt.
Die Bewerber, die die Sonderprüfung bestanden haben, werden nach einer ärztlichen Untersuchung (vgl. Großherzogliche Verordnung vom 29. Juli 2020 zur Festlegung der Verfahren für die Einstellung von Polizeipersonal, Kapitel 6 "Die ärztliche Untersuchung", und Großherzogliche Verordnung vom 29. Juli 2020 zur Festlegung der Verfahren für die Einstellung von Polizeipersonal, Anhänge A und B) und einer Sittlichkeitsuntersuchung in das Praktikum aufgenommen, und zwar im Rahmen der Anzahl der freien Stellen und entsprechend der nach den Tests und Prüfungen erzielten Rangfolge.
Ausbildung
Die Ausbildung der künftigen Polizeibeamten wird im April 2022 beginnen. Sie dauert zwei Jahre und besteht aus einer theoretischen und praktischen Ausbildung an der Polizeischule und einer praktischen Einführungsphase bei den Polizeieinheiten.
An der Polizeiakademie lernen die angehenden Beamten unter anderem Polizei- und Sicherheitstechniken oder den rechtlichen Rahmen der polizeilichen Funktionen und Missionen. Sie besuchen Kurse in den Bereichen Verwaltungs- und Gerichtspolizei sowie Verkehr. Das Programm umfasst auch Sportunterricht sowie Schulungen über den Umgang mit Waffen.