Vom 1. bis 30. Juni 2022 wird die Polizei Kontrollen durchführen, die sich speziell auf die Ablenkung am Steuer konzentrieren, um auf diese Weise zu sensibilisieren und die Zahl der Verkehrsunfälle zu verringern.
Ablenkung am Steuer
Ablenkung am Steuer ist eine der Hauptursachen für Verkehrsunfälle. Das Versenden von Nachrichten, aber auch die Nutzung von Apps oder sozialen Medien beanspruchen die Aufmerksamkeitsfähigkeit des Fahrers erheblich. Tatsächlich wird die Aufmerksamkeit des Fahrers durch das Smartphone sowohl auf visueller als auch auf auditiver, physischer und kognitiver Ebene beeinträchtigt.
Aus diesem Grund wird die Benutzung des Mobiltelefons durch den Fahrer eines fahrenden Fahrzeugs in Artikel 170bis der Straßenverkehrsordnung geregelt. Verkehrsteilnehmer, die sich nicht an diese Bestimmungen halten, riskieren Verwarnungen, die mit 145 € besteuert werden, und den Verlust von 2 Punkten.
Doch nicht nur die Benutzung von Mobiltelefonen, sondern auch das Anzünden von Zigaretten, das Bedienen von Instrumenten oder des Navigationssystems und sogar Gespräche über eine Freisprecheinrichtung sind Quellen der Ablenkung. In diesem Zusammenhang stellen wir auf unserer Website eine ganze Reihe von Informationen und Sicherheitstipps zur Verfügung.
Außerdem sind nicht nur Autofahrer von Ablenkung betroffen. Auch andere Verkehrsteilnehmer wie Motorradfahrer, Radfahrer oder Fußgänger können davon betroffen sein.
Im Sinne der Aufklärung und Sensibilisierung werden in den kommenden Tagen auch auf den sozialen Netzwerken der Polizei praktische Tipps und Informationen zum Thema Ablenkung am Steuer veröffentlicht.
Fahrzeugdokumente
Wie bei Verkehrskontrollen üblich, werden im Zusammenhang mit dieser Kampagne auch die Bordpapiere überprüft. Zur Erinnerung: Die Fahrer müssen folgende Dokumente besitzen und vorzeigen können:
- Führerschein oder Fahrschülerausweis
- Praktikumsheft (falls vorhanden)
- Versicherungsnachweis für das Fahrzeug
- Zulassungsbescheinigung
- Letzte Bescheinigung über die technische Kontrolle (falls zutreffend)
- Steuervignette
- Konformitätsbescheinigung/von der SNCA beglaubigte Kopie (für alle Fahrzeuge, die ab dem 1. Februar 2016 zugelassen wurden).
Mit Ausnahme der Konformitätsbescheinigung müssen alle Dokumente in ihrer Originalfassung vorgelegt werden.