Schadensmeldung

Dieser Vorgang richtet sich an Personen, die mit einem Fahrzeug Schäden verursacht haben.

Die zulässigen Meldungen

Die Sachschäden (an einem anderen Fahrzeug, an Straßen usw.) müssen durch ein Fahrzeug verursacht worden sein. Unfälle, bei denen Personen verletzt wurden, dürfen nicht elektronisch gemeldet werden. Nur Vorfälle, die ausschließlich Sachschäden bewirkt haben, können hier gemeldet werden.

Fristen

Sie können den Schaden erst online melden, wenn Sie vom Unfallort aus direkt nach dem Ereignis über die Notrufnummer 113 die Polizei verständigt oder sich in die Polizeidienststelle Ihrer Wahl begeben haben. Andernfalls kann Ihr Handeln als Fahrerflucht angesehen werden.

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