
Die Nutzung von Mobilgeräten am Steuer ist einer der Faktoren, die die Fahrtüchtigkeit am stärksten beeinträchtigt. Es kommt dabei zu unnötigen Handgriffen und die Aufmerksamkeit wird abgelenkt, was eine noch größere Gefährdung der Straßenverkehrssicherheit nach sich zieht.
Die Verkehrsteilnehmer, die sich nicht an die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung bezüglich der Nutzung von Systemen oder Mobiltelefonen mit eingeschaltetem Bildschirm halten, riskieren die folgenden Geldstrafen:
- Artikel 170bis-01: Der Fahrzeugführer hält sich nicht an das Verbot, ein Gerät zu tragen, welches ein korrektes Hören von Verkehrsgeräuschen verhindert (24€)
- Artikel 170bis-02: Der Fahrer benutzt ein Telefongerät, welches nicht fest am Fahrzeug befestigt oder in den Schutzhelm eingebaut ist (145€ - 4 Punkte)
- Artikel 170bis-03: Der Fahrer benutzt ein Telefongerät und lässt das Steuer bzw. den Lenker für etwas anderes als nur das An- oder Ausstellen des Geräts los, während das Fahrzeug fährt (145€ - 4 Punkte)
- Artikel 170bis-04: Der Fahrer benutzt in einem fahrenden Fahrzeug ein Telefongerät, bei dem er zum Hören und Sprechen nicht beide Hände am Steuer bzw. Lenker lassen kann (145€ - 4 Punkte)
- Artikel 170bis-05: Der Fahrer einer Straßenbahn lässt beim Fahren den Steuerhebel los oder ändert seine Fahrhaltung erheblich, um ein Telefongerät zu benutzen (74€)
- Artikel 170bis-06: Der Fahrer eines fahrenden Fahrzeugs benutzt ein Gerät mit eingeschaltetem Bildschirm, welches nicht in das Fahrzeug eingebaut ist und nicht als Fahrerassistenz oder zur Ortsbestimmung dient (145€ - 4 Punkte)