Ablenkung am Steuer


Die Nutzung von Mobilgeräten am Steuer ist einer der Faktoren, die die Fahrtüchtigkeit am stärksten beeinträchtigt. Es kommt dabei zu unnötigen Handgriffen und die Aufmerksamkeit wird abgelenkt, was eine noch größere Gefährdung der Straßenverkehrssicherheit nach sich zieht. 
 
Die Verkehrsteilnehmer, die sich nicht an die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung bezüglich der Nutzung von Systemen oder Mobiltelefonen mit eingeschaltetem Bildschirm halten, riskieren die folgenden Geldstrafen:
  • Art. 170bis-01: Missachtung des Verbots durch den Fahrer eines Fahrzeugs, ein Gerät zu tragen, das die Wahrnehmung von Verkehrsgeräuschen beeinträchtigt, mit Ausnahme von Geräten, die nur an einem Ohr getragen werden und der Kommunikation dienen (74€).
  • Art. 170bis-02: Verstoß des Fahrers eines nicht geparkten oder abgestellten Fahrzeugs gegen das Verbot, ein mobiles elektronisches Gerät mit einem Bildschirm zu benutzen, in der Hand zu halten oder zu bedienen (250€ - 4 Punkte).
  • Art. 170bis-03: Verstoß des Fahrers eines nicht geparkten oder abgestellten Fahrzeugs gegen das Verbot, die zulässigen Funktionen eines mobilen elektronischen Geräts mit Bildschirm auf andere Weise als über die integrierte Freisprecheinrichtung des Fahrzeugs zu nutzen oder die Fahr- oder Navigationshilfefunktionen eines solchen Geräts zu nutzen, das nicht in einer speziell dafür vorgesehenen Halterung am Fahrzeug befestigt ist (250€ - 4 Punkte).
  • Art. 170bis-04: Verstoß des Fahrers gegen das Verbot der Verwendung eines vorgeschriebenen geprüften Helms, wenn die Kommunikationsausrüstung nicht gemäß den Vorschriften des Herstellers in den Helm integriert oder daran befestigt ist (250€ - 4 Punkte).

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