Nachhaltige Mobilität

Es gibt eine Vielzahl verschiedener Fortbewegungsmittel mit menschlichem Antrieb bzw. mit motorisiertem oder unterstützendem Antrieb. Diese Fortbewegungsmittel werden in der luxemburgischen Straßenverkehrsordnung durch verschiedene Kategorien geregelt, darunter die sogenannten Kategorien « engin de déplacement personnel », « cycle », « micro-véhicule électrique », « cycle à pédalage assisté », « cycle électrique » und « cyclomoteur ». Daraus folgt, dass die Regeln und Vorschriften für die Ausrüstung und das Fahren der verschiedenen Fortbewegungsmittel in der Regel für die Kategorie definiert sind, der sie gleichgestellt sind.

 

Fahrzeug

Definition (Art. 2)

 

Altersvoraussetzungen und Verkehrsregeln

Kategorie « Fussgänger »

Persönliches Fortbewegungsmittel

 

 

Kleine, nicht elektrisch betriebene Vorrichtung mit an den Füßen befestigten Rädern oder mit einem Brett, mit oder ohne Lenkstange, die als Fortbewegungsmittel dient, sowie jede Vorrichtung mit Rädern, elektrisch oder nicht elektrisch, die zur Benutzung durch ein Kind bestimmt ist und eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h nicht überschreitet.

Beispiele: Skateboard, Inline-Skates, kleine Elektrofahrzeuge für Kinder usw.

 
  • Auf dem Bürgersteig und anderen für Fußgänger vorgesehenen Abschnitten: keine Altersbeschränkung, aber unter der Bedingung, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert oder gefährdet werden.
  • Bis 10 Jahre (vorausgesetzt, Sie werden von einer Person über 15 Jahren begleitet) und ab 10 Jahren auf allen anderen Teilen der öffentlichen Straße nur, wenn sie mit dem Zusatzzeichen nach Muster 6,b gekennzeichnet sind.

Kategorie « Fahrrad »

Fahrrad

 

 

Fahrzeug mit mindestens zwei Rädern und das ausschließlich durch die Muskelkraft der Personen auf dem Fahrzeug angetrieben wird, insbesondere mithilfe von Pedalen oder Kurbeln.

Grenzwert für den Alkoholgehalt: < 0,5 ‰.

Fahrzeuge der Kategorie "Fahrrad", die auf öffentlichen Straßen fahren, müssen mit bestimmten Pflichtelementen ausgestattet sein. 

Grundsätzlich dürfen die Benutzer eines "Fahrrads" nebeneinander fahren (maximal 2 Fahrräder). In den folgenden Situationen müssen sich die Benutzer eines "Fahrrads" jedoch hintereinander einreihen:

  • In Kurven, bei der Annäherung an die Kuppe einer Steigung sowie auf Bahnübergängen und bei deren Annäherung;
  • Zwischen Einbruch der Dunkelheit und Sonnenaufgang;
  • Innerhalb geschlossener Ortschaften an Stellen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h oder mehr, wenn sie von einem Fahrzeug mit Eigenantrieb überholt werden oder damit rechnen müssen, überholt zu werden;
  • Wenn sie andere Verkehrsteilnehmer unnötigerweise übermäßig behindern.
  • Die Ausrüstungsanforderungen für elektrische Kleinstfahrzeuge unterscheiden sich in Bezug auf die Beleuchtung von denen für Fahrräder:
  • Wenn es bei elektrisch betriebenen Kleinstfahrzeugen technisch nicht möglich ist, seitliche Rückstrahler anzubringen, müssen Bänder oder andere reflektierende Vorrichtungen entweder auf beiden Seiten des Fahrzeugs angebracht oder an der Kleidung des Fahrers befestigt werden.
  • Die an elektrisch betriebenen Kleinstfahrzeugen angebrachten Beleuchtungssysteme müssen tagsüber und nachts eingeschaltet sein.
  • Bei eingeschränkten Sichtverhältnissen und von Einbruch der Dunkelheit bis zum Sonnenaufgang sowie am Tag, wenn es die atmosphärischen Umstände erfordern, müssen die roten Rücklichter in einer Höhe von mindestens 40 cm über dem Boden deutlich sichtbar sein. Wenn das Fahrzeug nicht mit einer solchen Beleuchtung ausgestattet ist, dürfen gleichwertige Leuchten vom Fahrer mitgeführt werden.

Das Elektrofahrrad ist in Bezug auf die Ausrüstungs- und Verhaltensregeln dem Fahrrad gleichgestellt, mit Ausnahme des Mindestalters, das auf 10 Jahre festgelegt ist.

Der "Elektroroller" mit einer Leistung von mehr als 250 W, aber nicht mehr als 500 W, gilt als Elektrofahrrad.

Elektrisches Kleinstfahrzeug

 

 

Kleines Straßenfahrzeug mit mindestens einem Rad, mit oder ohne Sitz, das für die Fortbewegung einer einzelnen Person ausgelegt ist:

  • das ausschließlich durch die Energie eines Elektromotors mit einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 0,25 kW angetrieben wird ;
  • deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mehr als 6 km/h beträgt;
  • deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 25 km/h nicht überschreitet.

Beispiele: Elektroroller, Hoverboard usw.

Fahrrad mit Tretkraftunterstützung

 

Straßenfahrzeug mit mindestens zwei Rädern, das durch die Muskelkraft der auf dem Fahrzeug befindlichen Person(en) und die Energie eines elektrischen Hilfsmotors angetrieben wird, der :

  • die maximale Nenndauerleistung nicht mehr als 0,25 kW beträgt;
  • die Leistung wird bei zunehmender Geschwindigkeit des Fahrzeugs schrittweise verringert und bei einer Geschwindigkeit von 25 km/h oder früher unterbrochen, wenn die Person(en) auf dem Fahrzeug aufhört (aufhören), in die Pedale zu treten.
"Elektroroller"

 

Straßenfahrzeug mit mindestens zwei Rädern, mit oder ohne Sitz:

  • das ausschließlich durch die Energie eines Elektromotors mit einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 0,5 kW angetrieben wird;
  • dessen bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 25 km/h nicht überschreitet.

Beispiele: Segway, E-Scooter usw.

Kategorie « cyclomoteur »

Moped/Kleinkraftrad
 

Ein zwei- oder dreirädriges selbstfahrendes Fahrzeug, das bauartbedingt eine Geschwindigkeit von 45 km/h nicht überschreitet und das mit:

  • entweder einem Elektromotor,
  • oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von höchstens 50 cm3 ausgestattet ist.

Je nachdem, ob es zwei oder drei Räder hat, wird das Moped als L1- oder L2-Fahrzeug eingestuft und erfordert einen AM-Führerschein.

Beispiele: S-Pedelec (Pedelec45), E-Scooter usw.

 
  • Kein Recht, Radwege zu benutzen
  • Pflicht zum Tragen eines Helms
  • Pflicht, Fahrzeuge, die mit "Mopeds" gleichgesetzt werden, bei den zuständigen Behörden anzumelden.
  • Höchstgeschwindigkeit: 45 km/h
  • Keine Blinkerpflicht für das "S-Pedelec".
  • Mindestalter für die Nutzung: 16 Jahre

 

Zum letzten Mal aktualisiert am