Rauschgift, Alkohol und Tabak

Die Drogenbekämpfung und die Prävention von Drogenmissbrauch ist eine der Hauptaufgaben der Polizei. Neben dem Verkauf sind auch der Besitz und Konsum verbotener Substanzen sowie die Nichteinhaltung der gesetzlichen Bestimmungen für Cannabis strafbar.Zusätzlich zu den gesetzlich vorgesehenen Strafen hat der illegale Konsum von Rauschgift für den körperlichen und psychischen Zustand des Konsumenten schädliche Folgen.

Die Prävention von Drogenmissbrauch erfolgt über verschiedene Polizeiprogramme. Im Allgemeinen richten sich die Programme an Klassen im Zyklus 4.2 der Grundschule und an bestimmte Klassen des Sekundarunterrichts.

Sie befassen sich mit den Wirkungen, den Risiken und dem rechtlichen Rahmen von legalen Drogen (Tabak, Alkohol usw.) und von illegalen Drogen (Cannabis usw.) Die Programme befassen sich auch mit der Drogenabhängigkeit und den möglichen Ursachen, den Konsequenzen und den Möglichkeiten des Entzugs. Abschließend wird der geltende rechtliche Rahmen besprochen.

Die Präventionsdienste der Polizei bieten auch ein Programm, das sich an Eltern, Lehrer und Vereine richtet. Hier ist das Ziel, Erwachsenen zu helfen, damit sie bei Problemen mit Jugendlichen angemessen reagieren können. 

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