Rettungsgasse

In Luxembourg ist das Bilden einer Rettungsgasse Pflicht, um den Rettungsdiensten im Falle eines Unfalls die Durchfahrt zu gewährleisten. Im Allgemeinen müssen die Fahrzeuge bei den ersten Anzeichen eines Staus eine Rettungsgasse zwischen den Fahrspuren bilden.

  • Auf einer zweispurigen Autobahn: Die Fahrzeuge auf der linken Spur fahren nach links, um eine Reihe zu bilden, die Fahrzeuge auf der rechten Spur nach rechts, auch wenn sie dafür den Standstreifen teilweise befahren müssen.
  • Auf mehr als zweispurigen Straßen: Die Fahrer auf der linken Spur fahren nach links, um eine Reihe zu bilden, alle anderen fahren nach rechts. 

Die Rettungsgasse darf nur von Einsatzfahrzeugen mit eingeschaltetem Blaulicht und Martinshorn befahren werden: Notfall- und Rettungsdienste, Feuerwehr, Polizei, Abschlepp- und Bergungsfahrzeuge sowie Sicherungs- und Entsorgungsfahrzeuge der Straßenbauverwaltung. 

Die Nichteinhaltung der Rettungsgasse auf der Autobahn kann mit einer Geldstrafe in Höhe von 145 Euro und dem Abzug von 2 Punkten auf dem Punkteführerschein geahndet werden. Außerhalb der Autobahn beträgt die Geldstrafe 74 Euro.

 

Couloir de secours

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