K.O.-Tropfen

Bei GHB (Gamma-Hydroxybutyrate) handelt es sich um eine in Luxemburg verbotene Substanz, welche hauptsächlich in Form der Verabreichung als K.O.-Tropfen bekannt ist. In diesen Zusammenhang suchen Täter sich meist auf Feiern oder beim Ausgehen gezielt ihre Opfer heraus, welchen sie einige Tropfen der verbotenen Substanz unbemerkt in ihr Getränk tun. Hierbei kann es bis zur Bewusstlosigkeit des Opfers kommen. Im schlimmsten Fall kann die Wehrlosigkeit der Opfer seitens der Täter zur Verübung weiterer Straftaten ausgenutzt werden.

Präventive Tipps um sich und andere zu schützen:

  • Getränke immer nur selbst bestellen und entgegennehmen;
  • Keine offenen Getränke von anderen entgegennehmen;
  • Seine Getränke nicht unbeaufsichtigt lassen;
  • Generell immer aufmerksam sein;
  • Auch auf seine Freunde und Begleiter achten;
  • Höchste Vorsicht ist geboten, wenn es einer dieser Personen plötzlich schlecht geht und Fremde sie aus dem Raum bringen wollen;
  • Helfen und eingreifen, falls Freunde ein ungewöhnliches Verhalten (Übelkeit, Schwindel und plötzliche Müdigkeit) an den Tag legen.

GHB ist lediglich während einer sehr kurzen Zeitspanne (oftmals nur wenige Stunden) im Körper der Opfer nachzuweisen. Deswegen ist es überaus wichtig, dass Personen, welche den Verdacht hegen Opfer von K.O.-Tropfen geworden zu sein, sich schnellstmöglich bei der Polizei zu melden. 

Im Ernstfall sollte man schnellstens ärztliche Hilfe für das Opfer verständigen (112) und das Personal der Veranstaltung zusätzlich informieren. In Notsituationen steht der Notruf 113 der Polizei stets zur Verfügung.

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