Werden Sie Polizist/-in der Besoldungsgruppe A1

Auswahlverfahren

Das Auswahlverfahren für Bewerber*innen, die Polizist*in werden möchten, besteht aus zwei Teilen: der vom CGPO organisierten allgemeinen Eignungsprüfung (EAG) und der von der großherzoglichen Polizei organisierten Fachprüfung, die auf das spezifische Profil der zu besetzenden Stelle ausgerichtet ist.

Allgemeine Eignungsprüfung

Alle Bewerber*innen für eine Stelle im öffentlichen Dienst durchlaufen denselben Einstellungsprozess.

Die Bewerber reichen zunächst ihre Bewerbung für eine Stelle ein und legen anschließend die vom Zentrum für Personal- und Organisationsmanagement des Staates (CGPO) organisierte allgemeine Eignungsprüfung (EAG) ab. Die EAG ist somit nun in das Einstellungsverfahren integriert und kann daher nicht mehr unabhängig von einer Bewerbung abgelegt werden.

Weitere Informationen zur EAG: https://govjobs.public.lu/fr/examen-concours/faq.html

Sonderprüfung

Die von der Polizei organisierte Sonderprüfung umfasst unter anderem:

  • einen Sporttest (Video);
  • standardisierte und computergestützte Tests:
  • einen Test zur Allgemeinbildung in Form von Multiple-Choice-Fragen zum Großherzogtum Luxemburg sowie zur Organisation der großherzoglichen Polizei in deutscher und französischer Sprache;
  • einen Sprachtest in französischer Sprache;
  • einen Sprachtest in deutscher Sprache.
  • psychologische Eignungstests, bestehend aus psychotechnischen Prüfungen und einem selbstbeschreibenden Fragebogen, die durch eine oder mehrere Situationsaufgaben ergänzt werden können;
  • ein Vorstellungsgespräch in luxemburgischer Sprache, das dazu dient, die Übereinstimmung zwischen dem Profil des Bewerbers und den spezifischen Anforderungen der Stelle zu bewerten, ausgedrückt in Bezug auf Charaktereigenschaften, Interessen, Fähigkeiten, Einstellungen und Werte.

Der Schwierigkeitsgrad der Prüfungen ist an die angestrebte Laufbahn (A1, B1, C1) angepasst.

Auswahlkriterien zur Sonderprüfung

Um zur Sonderprüfung zugelassen zu werden, muss der Kandidat:

  1. Die allgemeine Eignungsprüfung bestanden haben;
  2. die luxemburgische Staatsangehörigkeit besitzen;
  3. ein persönliches Auftreten besitzen, das mit der Ausführung der Funktion und mit dem Tragen der Uniform vereinbar ist. Die Körpermodifikationen wie Skarifizierungen oder Einschnitte, Branding, Stretchings, Tätowierungen, ob permanent oder temporär, dürfen weder die Zugehörigkeit zu einer politischen, gewerkschaftlichen, konfessionellen oder assoziativen Gruppierung veranschaulichen, noch die Pflicht zur Zurückhaltung, zur Treue und zum vorbildlichen Verhalten beeinflussen, insbesondere bei Körpermodifikationen, die für die Öffentlichkeit sichtbar sind);
  4. Eine ärztliche Bescheinigung (nicht älter als 2 Monate) eines Arztes nach Wahl des Kandidaten einreichen, welche die Befähigung des Kandidaten zur Teilnahme an der Sportprüfung bescheinigt.

Erforderlicher Ausbildungsabschluss: 5-jähriges Studium (BAC+5)

Der Kandidat, der die Sonderprüfung bestanden hat, ist zur Ausbildung im Rahmen der begrenzten Anzahl freier Stellen und gemäß der Rangfolge aus den durchgeführten Prüfungen zugelassen, nach einer medizinischen Untersuchung, Einsicht des Strafregisterauszugs, Prüfung über die moralische Kompetenz und unter der Bedingung, im Besitz des Führerscheins der B-Klasse zu sein.


Die Prüfung über die moralische Kompetenz beinhaltet eine Einsicht in das Zentralregister. Die als Volljähriger begangenen Straftaten, welche zur Verweigerung der Ausbildungsaufnahme führen können, sind folgende:

  • regelmäßiger Konsum von Rauschgiften;
  • Angelegenheiten von körperlicher Gewalt (vorsätzliche Körperverletzung) oder psychischer Gewalt (Bedrohung, Beschimpfung);
  • Aufruhr;
  • Weigerung den Anordnungen der Polizei zu folgen, oder sich einer Polizeikontrolle zu unterziehen.

Angelegenheiten, die 3 oder 5 Jahre zurückliegen (je nach Schwere der Straftaten), werden nicht berücksichtigt.

Weiterbildung

Die aufgenommenen Kandidaten absolvieren eine theoretische und praktische Ausbildung von 22 Monaten an der Nationalen Hochschule der Polizei (École Nationale Supérieure de la Police - ENSP) in Saint-Cyr-au-Mont-d'Or bei Lyon (F).

Justina - Cadre supérieur

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