Auswahlverfahren
Die Auswahlprüfungen für die Kandidaten, die Polizisten im höheren Dienst werden möchten, enthalten die folgenden Teile
- ein eliminatorischer Sporttest (Video);
- standardisierte und computergestützte Tests :
o ein Test der Allgemeinbildung in Form von Multiple-Choice-Fragen zum Großherzogtum Luxemburg sowie zur Organisation der großherzoglichen Polizei in deutscher und französischer Sprache ;
o ein Sprachtest in französischer Sprache ;
o einen Sprachtest in deutscher Sprache. - psychologische Eignungstests, die aus psychotechnischen Tests und einem selbstbeschreibenden Fragebogen bestehen und durch eine oder mehrere Situationsprüfungen ergänzt werden können;
- ein Gespräch in luxemburgischer Sprache, um die Übereinstimmung zwischen dem Profil des Bewerbers und den spezifischen Anforderungen der Stelle zu bewerten, ausgedrückt in Charaktereigenschaften, Interessen, Fähigkeiten, Einstellungen und Werten.
Auswahlkriterien zur Sonderprüfung
Um zur Sonderprüfung zugelassen zu werden, muss der Kandidat:
- Die allgemeine Eignungsprüfung bestanden haben, die in Artikel 5bis der Großherzoglichen Verordnung, abgeändert, vom 30. September 2015 vorgesehen ist, und welche die Bedingungen und Modalitäten zur Einschreibung und Organisation von Auswahlprüfungen zum Beamtenanwärter in den Staatsverwaltungen und staatlichen Diensten festsetzt;
- die luxemburgische Staatsangehörigkeit besitzen;
- ein persönliches Auftreten besitzen, das mit der Ausführung der Funktion und mit dem Tragen der Uniform vereinbar ist. Die Körpermodifikationen wie Skarifizierungen oder Einschnitte, Branding, Stretchings, Tätowierungen, ob permanent oder temporär, dürfen weder die Zugehörigkeit zu einer politischen, gewerkschaftlichen, konfessionellen oder assoziativen Gruppierung veranschaulichen, noch die Pflicht zur Zurückhaltung, zur Treue und zum vorbildlichen Verhalten beeinflussen, insbesondere bei Körpermodifikationen, die für die Öffentlichkeit sichtbar sind);
- Eine ärztliche Bescheinigung (nicht älter als 2 Monate) eines Arztes nach Wahl des Kandidaten einreichen, welche die Befähigung des Kandidaten zur Teilnahme an der Sportprüfung bescheinigt.
Erforderlicher Ausbildungsabschluss: 5-jähriges Studium (BAC+5)
Der Kandidat, der die Sonderprüfung bestanden hat, ist zur Ausbildung im Rahmen der begrenzten Anzahl freier Stellen und gemäß der Rangfolge aus den durchgeführten Prüfungen zugelassen, nach einer medizinischen Untersuchung, Einsicht des Strafregisterauszugs, Prüfung über die moralische Kompetenz und unter der Bedingung, im Besitz des Führerscheins der B-Klasse zu sein.
Die Prüfung über die moralische Kompetenz beinhaltet eine Einsicht in das Zentralregister. Die als Volljähriger begangenen Straftaten, welche zur Verweigerung der Ausbildungsaufnahme führen können, sind folgende:
- regelmäßiger Konsum von Rauschgiften;
- Angelegenheiten von körperlicher Gewalt (vorsätzliche Körperverletzung) oder psychischer Gewalt (Bedrohung, Beschimpfung);
- Aufruhr;
- Weigerung den Anordnungen der Polizei zu folgen, oder sich einer Polizeikontrolle zu unterziehen.
Angelegenheiten, die 3 oder 5 Jahre zurückliegen (je nach Schwere der Straftaten), werden nicht berücksichtigt.
Weiterbildung
Die aufgenommenen Kandidaten absolvieren eine theoretische und praktische Ausbildung von 22 Monaten an der Nationalen Hochschule der Polizei (École Nationale Supérieure de la Police - ENSP) in Saint-Cyr-au-Mont-d'Or bei Lyon (F).