Rekrutierungsverfahren

Was hat sich am Rekrutierungsverfahren für den Beruf des Polizisten geändert?

Um den Beruf des Polizisten einer möglichst großen Anzahl an Personen zugänglich zu machen, wurden die Rekrutierungsverfahren modernisiert. Der Ablauf der Einstellungsprüfung wurde geändert und an die Verfahren angepasst, die bereits für den Großteil der anderen luxemburgischen Behörden gelten.

Die Einstellungsprüfungen für die Kandidaten, die Polizisten werden möchten, erfolgen in 2 Schritten: Eine allgemeine Eignungsprüfung wird durch das Zentrum für Personalverwaltung und Organisation des Staates (Centre de gestion du personnel et de l'organisation de l'État - CGPO) organisiert und die Sonderprüfung durch die Polizei.

Dies gilt für die polizeilichen Karriereebenen A1, B1 und C1. Das Zivilpersonal wird auf gleiche Art und Weise und gemäß den üblichen Verfahren der öffentlichen Verwaltung ausgewählt und eingestellt.

Hinweis: Die Anpassung der Rekrutierung von Polizisten an den öffentlichen Dienst resultierte in der Einführung der Karriereebene B1 innerhalb der Polizei für Kandidaten, die über einen Sekundarschulabschluss verfügen.

Wann findet das nächste Rekrutierungsverfahren statt und wo muss man sich anmelden?

Die Termine der allgemeinen Eignungsprüfungen werden regelmäßig auf dem Portal GovJobs aktualisiert, das ausschließlich der Rekrutierung von Personal im Bereich des öffentlichen Dienstes gewidmet ist. Die Anmeldung zu den Prüfungen findet ebenfalls über diese Website statt, die Sie auf das Portal MyGuichet.lu verweist.

Die Anmeldung zu den Sonderprüfungen für die Polizei erfolgt ebenfalls über das Portal GovJobs.

Wie läuft die allgemeine Eignungsprüfung ab?

Die allgemeine Eignungsprüfung wird durch das Zentrum für Personalverwaltung und Organisation des Staates (CGPO) organisiert. Bei konkreten Fragen bezüglich der Organisation und des Ablaufs der allgemeinen Eignungsprüfung, kontaktieren Sie bitte das CGPO:

Telefon: (+352) 247-73210 

E-Mail: recrutement@cgpo.etat.lu

Für weitere Details und Prüfungsbeispiele klicken Sie hier!

Wie laufen die Sonderprüfungen der Polizei ab?

Nach Bestehen der allgemeinen Eignungsprüfung müssen sich die Kandidaten zu den Sonderprüfungen einschreiben, die von der Polizei organisiert werden. Diese Prüfungen umfassen verschiedene Tests, insbesondere einen Sprachtest, einen psychologischen Test, ein Vorstellungsgespräch von ungefähr 30 Minuten in luxemburgischer Sprache und einen physischen Eignungstest. Der Schwierigkeitsgrad der Prüfungen variiert in Abhängigkeit von der angestrebten Karriereebene.

Worin bestehen die Sprachtests, die im Rahmen der durch die Polizei organisierten Sonderprüfung vorgesehen sind?

Die Tests in französischer und deutscher Sprache werden in computergestützter Form durchgeführt und haben zum Ziel, die sprachlichen Kompetenzen in den Bereichen Leseverstehen, Hörverstehen, Grammatik, Wortschatz und Standardsätze zu bewerten.

Worin bestehen die psychologischen Tests, die im Rahmen der durch die Polizei organisierten Sonderprüfung vorgesehen sind?

Die psychologischen Tests dauern ungefähr 3 bis 4 Stunden und werden in elektronischer Form in deutscher Sprache durchgeführt. Sie setzen sich aus Logik-, Persönlichkeits- und Eignungstests zusammen. Die Kandidaten brauchen sich nicht darauf vorzubereiten; in den Tests wird kein Wissen abgefragt. Es wird jedoch empfohlen, die Tests in einem ausgeruhten und entspannten Zustand durchzuführen.

Welche körperliche Leistungsfähigkeit wird für die durch die Polizei organisierte Sonderprüfung vorausgesetzt?

Die Sonderprüfung umfasst auch einen Sporttest. 

Vor der Teilnahme an der Sportprüfung muss der Kandidat ein ärztliches Attest vorweisen, das ihm die Fähigkeit zur Teilnahme an dieser bestätigt. Vor der Zulassung des Kandidaten zur Polizeiausbildung muss sich dieser ebenfalls, wie in anderen Berufen, einer medizinischen Untersuchung durch den Arbeitsmediziner unterziehen.

Weitere Informationen über die medizinische Untersuchung finden Sie hier:

Sporttest im Rahmen der Sonderprüfung für die Polizeikarriäre
Über welche(n) Abschluss/Abschlüsse muss ich verfügen, wenn ich mich um eine Stelle bei der Polizei bewerben möchte?

Ein Überblick über die verschiedenen Karriereebenen und die entsprechenden Bildungsstände ist in unseren Publikationen verfügbar.

Können Personen, die nicht die luxemburgische Staatsangehörigkeit besitzen, bei der luxemburgischen Polizei arbeiten?

Gegenwärtig ist die luxemburgische Staatsangehörigkeit eine zwingende Voraussetzung.

Am 19. Mai 2020 hat die Abgeordnetenkammer des Großherzogtums Luxemburg (Chambre des Députés) einen Antrag verabschiedet, der darauf abzielt, dass die Großherzogliche Polizei Personen mit der Staatsangehörigkeit eines der Mitgliedstaaten der Europäischen Union einstellen kann. Allerdings müssen noch die genauen Modalitäten zu dieser Maßnahme festgelegt und der gesetzliche Rahmen abgeändert werden.

Ich arbeite derzeit bei der Armee. Kann ich bei der Polizei arbeiten?

Ja! Tatsächlich werden die zukünftigen Beamtenanwärter der Karriereebene C2 direkt aus der luxemburgischen Armee angeworben. Voraussetzung ist, dass sie mindestens 36 Monate Militärdienst geleistet haben. Für alle Details und Bedingungen zu diesem Thema besuchen Sie unsere Rubrik Einstellung von Personal > Polizeibeamte > Werden Sie Polizist/-in der Besoldungsgruppe C2.

Abgesehen von dieser Möglichkeit können sich selbstverständlich auch alle anderen Personen, die bei der Armee arbeiten, wie auch Personen, die bei anderen Arbeitgebern beschäftigt sind, bei der Polizei um eine Stelle (als Polizist oder Zivilpersonal) bewerben. In diesem Fall gilt das gleiche Verfahren wie für alle Kandidaten – in Abhängigkeit von der angestrebten Stelle und der Karriereebene.

Wie steht es um Tätowierungen oder Piercings? Welche sind die Kriterien für mein äußeres Erscheinungsbild, wenn ich bei der Polizei arbeiten möchte?

Die Kandidaten müssen ein persönliches Auftreten besitzen, das mit der Ausführung der Funktion und mit dem Tragen der Uniform vereinbar ist. Körpermodifikationen wie Skarifizierungen oder Einschnitte, Branding, Stretchings, Tätowierungen, ob permanent oder temporär, dürfen weder die Zugehörigkeit zu einer politischen, gewerkschaftlichen, konfessionellen oder assoziativen Gruppierung veranschaulichen noch die Pflicht zur Zurückhaltung, zur Treue und zum vorbildlichen Verhalten beeinflussen, dies gilt insbesondere für Körpermodifikationen, die für die Öffentlichkeit sichtbar sind.

Muss ich im Besitz eines Führerscheins sein, um meine Bewerbung bei der Polizei einzureichen?

Für die Beamtenanwärter der Karriereebenen A1 und B1 wird ein Führerschein der Klasse B vorausgesetzt. Die Beamtenanwärter der Karriereebene C1 brauchen bei der Bewerbungseinschreibung noch keinen Führerschein vorzulegen, da sie sich bereits im Alter von 17 Jahren bewerben können.

Gibt es eine Altersbegrenzung um Polizist zu werden?

Nein, es gibt keine Altersbegrenzung, vorausgesetzt, der Bewerber erfüllt alle Bewerbungskriterien und Anforderungen.

Im Zusammenhang mit dem Rekrutierungsverfahren für den Beruf des Polizisten in den Karriereebenen B1 oder C1 habe ich einen Teil der Sonderprüfung nicht bestanden, dafür aber andere Teile. Für den Fall, dass ich mich im nächsten Jahr erneut bewerben möchte, habe ich das Recht darauf, von den Prüfungen, die ich bestanden habe, befreit zu werden?

Nein, im Zusammenhang mit der Sonderprüfung findet keine Befreiung statt. 

Was passiert, nachdem ich meine Bewerbung für eine Stelle eingereicht habe?

Die Anmeldung erfolgt über die Plattform govjobs.lu, die die Kandidaten auf die Website MyGuichet.lu weiterleitet, wo sie auf vollständig computergestützte und gesicherte Weise ihre Bewerbungsunterlagen einreichen können.

Die Kandidaten erhalten eine elektronische Eingangsbestätigung und können zu jedem Zeitpunkt den Bearbeitungsstatus ihrer Bewerbungsunterlagen über MyGuichet.lu nachverfolgen.

An wen kann ich mich bei Fragen wenden?

Unsere Personalabteilung nimmt regelmäßig an Veranstaltungen und Messen zum Thema Personalwesen teil. Zögern Sie nicht, zu diesen Anlässen unsere Messestände zu besuchen, an denen unsere Polizeibeamten für Sie ansprechbar sind und alle Ihre Fragen beantworten. Abgesehen davon, können Sie unsere Direktion für Personalwesen (Direction des ressources humaines) per Telefon oder E-Mail kontaktieren. Hier sind die Kontaktdaten: 

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