Rekrutierungsverfahren

Welchen Abschluss/Welche Abschlüsse muss ich vorweisen können, wenn ich mich für eine Stelle bei der Polizei bewerben möchte?

Einen Überblick über die verschiedenen Gehaltsgruppen und die entsprechenden schulischen Voraussetzungen (Sekundarabschluss, Bachelor, Master, …) finden Sie in der Rubrik „Veröffentlichungen“.

 

Ich habe Berufserfahrung, die in keinem direkten Zusammenhang mit dem Beruf des oder der Polizisten*in steht. Kann ich mich trotzdem bewerben?

Ja. Eine Laufbahn bei der Polizei kann für junge und weniger junge Menschen, die in anderen Bereichen tätig sind („Quereinsteiger“), eine neue berufliche Herausforderung darstellen und eine reichhaltige Quelle vielfältiger und unverzichtbarer Talente für eine moderne Polizei sein, die sich ständig weiterentwickelt.

Wie läuft das Einstellungsverfahren, um Polizist*in in den Gehaltsgruppen A1, B1 oder C1 zu werden, ab?

Das Einstellungsverfahren wurde im September 2026 reformiert. Somit durchlaufen nun alle Bewerber*innen für eine Stelle im öffentlichen Dienst denselben Einstellungsprozess.

Die Bewerber*innen bewerben sich zunächst auf eine Stelle und legen anschließend die vom Zentrum für Personalverwaltung und Organisation des Staates (CGPO) organisierte Allgemeine Eignungsprüfung (EAG) ab. Die EAG ist somit nun in den Einstellungsprozess integriert und kann daher nicht mehr unabhängig von einer Bewerbung abgelegt werden.

Weitere Informationen zur EAG: https://govjobs.public.lu/fr/examen-concours/faq.html

Somit besteht das Auswahlverfahren für Bewerber*innen, die Polizist*in werden möchten, aus zwei Teilen: der vom CGPO organisierten Allgemeinen Eignungsprüfung (EAG) und der von der Polizei organisierten Fachprüfung, die auf das spezifische Profil der zu besetzenden Stelle ausgerichtet ist.

Dies gilt für die Polizeilaufbahnen A1, B1 und C1.

Das zivile Personal wird hingegen nach denselben Modalitäten und Verfahren eingestellt, die für die gesamte öffentliche Verwaltung gelten.

 

Ich habe die Allgemeine Eignungsprüfung (Staatsexamen) noch vor der Reform bestanden. Bleibt mein Ergebnis weiterhin gültig?

Ja. Wenn Sie die Allgemeine Eignungsprüfung (EAG) vor dem 15. September 2026 bestanden haben und noch nicht zur Probedienstzeit (stage) zugelassen wurden, bleibt Ihr Prüfungserfolg gültig.

Die Gültigkeitsdauer entspricht der zum Zeitpunkt des Bestehens festgelegten Frist, d. h. fünf Jahre ab dem Datum der Feststellung der Ergebnisse durch den Prüfungsausschuss.

Während dieses Zeitraums können Sie sich damit auf Stellen bewerben, die der Gehaltsgruppe angehören, für die Sie die EAG bestanden haben.

Weitere Informationen: https://govjobs.public.lu/fr/examen-concours/faq.html

 

Wann werden die Stellenausschreibungen für die Einstellung von Beamten*innen im Probezeitdienst (fonctionnaires-stagiaires) veröffentlicht und wo kann man sich bewerben?

Die Stellen werden in der Regel im Monat Oktober auf GovJobs, dem Portal für die Personalbeschaffung im öffentlichen Dienst, ausgeschrieben. Um sich zu bewerben, besuchen Sie einfach während des Anmeldezeitraums die Website GovJobs.lu, um Ihre Bewerbung abzuschließen (dazu werden Sie auf das Portal MyGuichet.lu weitergeleitet).

Die Anmeldung zu den Sonderprüfungen (épreuves spéciales) für die Polizei erfolgt ebenfalls über das Portal GovJobs.

Alle Termine für den Beginn der Anmeldefristen werden im Voraus bekannt gegeben.

Wie läuft die Allgemeine Eignungsprüfung (EAG) ab?

Die EAG wird vom Zentrum für Personalverwaltung und Organisation des Staates (CGPO) organisiert. Details und Beispielaufgaben finden Sie hier.

Bei konkreten Fragen zur Organisation und zum Ablauf der Allgemeinen Eignungsprüfung wenden Sie sich bitte an das CGPO:

Telefon: (+352) 247-83200

E-Mail: recrutement@cgpo.etat.lu

 

Wie läuft die Sonderprüfung (épreuve spéciale) der Polizei ab?

Die von der Polizei organisierte Sonderprüfung umfasst drei große Phasen mit verschiedenen Tests, darunter einen körperlichen Eignungstest, Sprach- und Allgemeinwissenstests (standardisiert und computergestützt), einen psychologischen Test sowie ein etwa 30-minütiges Vorstellungsgespräch in luxemburgischer Sprache. Der Schwierigkeitsgrad der Prüfungen ist an die angestrebte Laufbahn (A1, B1, C1) angepasst

 

Welches sportliche Niveau wird für den körperlichen Eignungstest vorausgesetzt?

Der körperliche Eignungstest (Sportprüfung) bildet die erste Etappe der Sonderprüfung. Er hat Ausscheidungscharakter: Das Bestehen ist eine sine qua non Voraussetzung für die Fortsetzung des Einstellungsverfahrens; ein Nichtbestehen führt zum automatischen Ausschluss. Die Bewerber*innen müssen über eine gute Ausdauer und körperliche Fitness verfügen. Die Polizei organisiert mehrmals im Jahr den „Infodag“ (Informationstag zur Rekrutierung), an denen Interessierte die sportliche Prüfung ausprobieren können.

Wichtige Informationen zur sportlichen Prüfung im Rahmen des Auswahlverfahrens für den Polizeidienst

Vor der Teilnahme an der sportlichen Prüfung müssen die Bewerber*innen ein ärztliches Attest vorlegen, das ihre Eignung zur Teilnahme an dieser Prüfung bestätigt. Ebenso sind die Bewerber*innen vor ihrer Zulassung zur Polizeiausbildung verpflichtet, sich – wie dies bereits bei anderen Berufen der Fall ist – einer ärztlichen Untersuchung durch den Arbeitsmediziner zu unterziehen.

Weitere Informationen zur ärztlichen Untersuchung:

Woraus bestehen die standardisierten und computergestützten Tests, die im Rahmen der von der Polizei organisierten Sonderprüfung vorgesehen sind?

Die zweite Phase besteht aus standardisierten und computergestützten Tests:

1.    Die Tests in Französisch und Deutsch werden computergestützt durchgeführt und dienen dazu, die Sprachkenntnisse der Bewerber*innen in den Bereichen Leseverständnis, Hörverständnis, Grammatik, Wortschatz und Standardformulierungen zu bewerten.

2.    Ein Test zur Allgemeinbildung (auf Deutsch und Französisch) in Form von Multiple-Choice-Fragen zum Großherzogtum Luxemburg sowie zur Organisation der Polizei. Für diesen Test werden den Bewerber*innen Unterlagen zur Vorbereitung zur Verfügung gestellt.

Im Anschluss an diese zweite Phase wird auf der Grundlage der bei den standardisierten und computergestützten Tests erzielten Ergebnisse und unter Berücksichtigung der Anzahl der offenen Stellen eine Zwischenrangliste erstellt. Nur die Bewerber*innen, die sich auf einem der vorderen Plätze platziert haben (unter den ersten 200 plus einer zusätzlichen Marge von ungefähr 40 %), werden zur Teilnahme an der dritten Phase der Sonderprüfung eingeladen.

Wie läuft die dritte Phase (psychologischer Test und Vorstellungsgespräch auf Luxemburgisch) der von der Polizei organisierten Sonderprüfung ab?

Der psychologische Test dauert etwa 3 bis 4 Stunden und wird computergestützt in deutscher Sprache durchgeführt. Er dient der Beurteilung des logischen Denkvermögens, der Persönlichkeit und der Eignung des Bewerbers bzw. der Bewerberin. Eine Vorbereitung ist nicht erforderlich, und es werden keine Wissensfragen gestellt. Es wird jedoch empfohlen, den Test in einem ausgeruhten und entspannten Zustand zu absolvieren. Der psychologische Test hat Ausscheidungscharakter.

Das Vorstellungsgespräch wird auf Luxemburgisch geführt, dauert etwa 30 Minuten und dient dazu, die Übereinstimmung zwischen dem Profil des Bewerbers bzw. der Bewerberin und den spezifischen Anforderungen der Stelle zu beurteilen.

Wer wird nach der Sonderprüfung zur Probedienstzeit (stage) zugelassen?

Im Anschluss an die dritte Phase (siehe vorherige Frage) wird auf der Grundlage der Ergebnisse, die die Bewerber*innen in den verschiedenen Tests und Prüfungen erzielt haben, eine Rangliste erstellt. Für die endgültige Zulassung zur Probedienstzeit (stage) als Polizeibeamter*in im Probezeitdienst (fonctionnaire-stagiaire) müssen die erfolgreichen Bewerber*innen noch eine ärztliche Untersuchung sowie eine Leumundsprüfung durchlaufen.

Bewerber*innen, die sich nicht unter den 200 besten Teilnehmer*innen platziert haben, werden in eine Reserveliste aufgenommen. Im Falle eines Rücktritts, einer medizinischen Untauglichkeit aufgrund der ärztlichen Untersuchung oder einer nicht bestandenen Leumundsprüfung kann der nächste Bewerber bzw. die nächste Bewerberin auf der Reserveliste (mit geeignetem Rang) zur Probedienstzeit (stage) zugelassen werden.

Können Bewerber*innen, die sich nicht auf einem der vorderen Plätze platziert haben oder nur einen Teil der Prüfungen bestanden haben, bei einer nächsten Bewerbung von einer Befreiung (dispense) profitieren?

Das Règlement grand-ducal du 29 juillet 2020 déterminant les modalités de recrutement du personnel policier modifié par le Règlement grand-ducal du 4 novembre 2021 (großherzogliche Verordnung vom 29. Juli 2020 zur Festlegung der Modalitäten für die Einstellung von Polizeipersonal, geändert durch die großherzogliche Verordnung vom 4. November 2021), sieht Leistungsnachweise für bestimmte Phasen der Sonderprüfung vor, die es Bewerber*innen, die einen Teil der Prüfung zu einem bestimmten Zeitpunkt erfolgreich absolviert haben, ermöglichen, bei einer späteren Bewerbung von einer Befreiung (dispense) zu profitieren.

Haben Personen, die nicht die luxemburgische Staatsangehörigkeit besitzen, die Möglichkeit, bei der luxemburgischen Polizei einzutreten?

Derzeit ist die luxemburgische Staatsangehörigkeit ein obligatorisches Kriterium.

Ich bin derzeit bei der Armee tätig. Kann ich zur Polizei wechseln?

Ja. Tatsächlich werden angehende Polizeibeamte*innen der Gehaltsgruppe C2 direkt aus der luxemburgischen Armee rekrutiert, sofern sie mindestens 36 Monate Militärdienst abgeleistet haben. Alle Einzelheiten und Bedingungen hierzu finden Sie in unserer Rubrik Einstellung von Personal“ > „Polizeikader“ > „Werden Sie Polizist*in in der Gehaltsgruppe C2“.

Abgesehen von diesem speziellen Fall kann sich jede andere Person, die bei der Armee beschäftigt ist, natürlich ebenso wie jede andere bei einem anderen Arbeitgeber beschäftigte Person auf eine Stelle (als Polizeibeamter*in oder Zivilangestellte*r) bei der Polizei bewerben. In diesem Fall gilt das gleiche Verfahren wie für alle anderen Bewerber*innen, je nach der angestrebten Stelle und Gehaltsgruppe.

 

Wie sieht es mit Tätowierungen oder Piercings aus? Wenn ich zur Polizei gehen möchte, welche Kriterien gelten hinsichtlich meines Aussehens?

Die Bewerber*innen müssen ein Erscheinungsbild aufweisen, das mit der Ausübung des Amtes und dem Tragen der Uniform vereinbar ist. Körpermodifikationen, insbesondere solche, die für die Öffentlichkeit sichtbar sind, wie Vernarbungen oder Einschnitte, Piercings oder Stretchings, Brandmarken und Tätowierungen, unabhängig davon, ob sie dauerhaft oder vorübergehend sind, usw., dürfen weder die Zugehörigkeit zu einer politischen, gewerkschaftlichen, konfessionellen oder vereinsbezogenen Organisation zum Ausdruck bringen noch die Pflichten zur Zurückhaltung, Loyalität und Vorbildlichkeit eines oder einer Angehörigen der Ordnungskräfte beeinträchtigen.

 

Brauche ich einen Führerschein, um mich bewerben zu können?

Für Polizeibeamte*innen im Probezeitdienst (fonctionnaire-stagiaire) der Gehaltsgruppen A1 und B1 ist ein Führerschein der Klasse B erforderlich. Polizeibeamte*innen im Probezeitdienst der Gehaltsgruppe C1 benötigen bei der Anmeldung noch keinen Führerschein, da sie sich bereits ab dem 17. Lebensjahr bewerben können.

 

Gibt es eine Altersgrenze, um Polizist*in zu werden?

Nein, es gibt keine Altersobergrenze. Der Bewerber bzw. die Bewerberin muss lediglich alle Kriterien erfüllen und die verschiedenen Anforderungen erfüllen.

Was erwartet mich, wenn ich zur Polizei komme? Werde ich bis zur Rente immer dieselbe Arbeit oder dieselben Aufgaben erledigen?

Bei der Polizei ist kein Tag wie der andere. Die Polizei ist ein attraktiver Arbeitgeber, sowohl was das Gehalt und die Zulagen angeht als auch in Bezug auf den Beruf selbst: abwechslungsreiche tägliche Arbeit, Teamarbeit, flexible Arbeitszeiten (Schichtdienst), zahlreiche Möglichkeiten zur internen Mobilität und zur beruflichen Weiterentwicklung. Im Allgemeinen kann ein*e Polizeibeamter*in im Laufe seiner Karriere mehrmals die Dienststelle oder Einheit wechseln, auch je nach seinen Vorlieben oder Interessen. Zudem haben interessierte Polizeibeamte*innen seit 2026 die Möglichkeit, nach Abschluss ihrer Probedienstzeit (stage) und nach einem speziellen Auswahlverfahren in die Spezialeinheit der Polizei (USP) einzutreten.

Der Beruf des Polizeibeamten bzw. der Polizeibeamtin hat sich in den letzten Jahrzehnten enorm diversifiziert.

 

Was passiert, nachdem ich mich auf eine Stelle beworben habe?

Die Einreichung der Bewerbungsunterlagen erfolgt über die Plattform govjobs.lu , die die Bewerber*innen zu MyGuichet.lu weiterleitet, wo sie ihre Unterlagen vollständig digital und sicher einreichen können.

Anschließend erhalten die Bewerber*innen eine elektronische Empfangsbestätigung und können den Status ihrer Bewerbung jederzeit auf MyGuichet.lu verfolgen.

An wen kann ich mich bei Fragen wenden?

Unser Rekrutierungsteam nimmt regelmäßig an Jobmessen und Karrieremessen teil. Zögern Sie nicht, unsere Stände zu besuchen – unsere Mitarbeiter*innen haben ein offenes Ohr für Sie und beantworten gerne alle Ihre Fragen. Darüber hinaus können Sie sich bei Fragen gerne telefonisch oder per E-Mail an unsere Personalabteilung wenden:

•    Tel.: (+352) 244 24 7200

•    Rekrutierung von Polizeibeamten*innen und Zivilpersonal: drh.recrutement@police.etat.lu

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