Pressebericht Silvesternacht

Für Silvester ist es für viele eine Art Tradition geworden Feuerwerkskörper abzuschießen. Trotz des Verbotes in einigen Gemeinden ließen sich jedoch einige nicht davon abhalten Feuerwerkskörper in die Luft zu ballern. 

Über 60 Meldungen in Bezug auf das Feuerwerk gingen ein. Die ersten Anrufe erfolgten bereits kurz vor 15.00 Uhr und der letzte Anruf wurde kurz nach 04.00 Uhr durchgeführt. Oftmals wurde hierfür die Notrufzentrale genutzt obwohl es wohl kaum in die Kategorie eines Notrufes fällt. Je nach Verfügbarkeit begaben sich die Beamten vor Ort, wo jedoch oftmals festgestellt werden musste, dass das Feuerwerk bereits beendet wurde. In vielen Fällen konnten die Anrufer, welche sich durch die Böller gestört fühlten, nicht angeben wer für das Feuerwerk verantwortlich sei. Konnte sich die Polizei aufgrund eines anderen Einsatzes nicht vor Ort begeben so wurde doch meist telefonische Rücksprache genommen. In den Fällen wo sich Bewohner in ihrer Nachtruhe gestört fühlten wurde angeraten am darauffolgenden Tag, zwecks Klageführung, auf einer Dienststelle vorstellig zu werden, sofern der Störenfried bekannt sei. Einige Anrufer wollte der Polizei das Feuerwerk, beziehungsweise die Störung der Nachtruhe melden, verzichteten jedoch auf Klageführung.

Bereits am Vortag, dem 30.12.2017 gingen einige Anrufe in Bezug auf abgeschossenes Feuerwerk ein. Am 31.12.2017 gegen 01.00 Uhr meldete ein Bewohner aus Lorentzweiler, dass er Feuerwerk in der Nähe eines Waldes sichten würde. Die Beamten begaben sich in die Umgebung und konnten eine Gruppe von Jugendlichen antreffen die Böller abschossen und mit einer Schreckschusspistole hantierten. Es folgte die Beschlagnahmung sowie die Strafanzeige wegen verbotener Waffen und Ruhestörung. 

Nebst den Meldungen in Bezug auf das Feuerwerk verzeichnet die Polizei eine Silvesternacht ohne außergewöhnliche Zwischenfälle.

Wie fast an jeden Wochenenden kam es auch im Laufe des gestrigen Tages, beziehungsweise in der Nacht zu familiären Auseinandersetzungen. Lediglich in einem Fall musste die Prozedur der häuslichen Gewalt eingeleitet werden. In Lokalen, auf öffentlicher Strasse oder auf privaten Feiern kam es ebenfalls zu Auseinandersetzungen. Ungefähr 20 diesbezügliche Einsätze wurden gemeldet. Oftmals reichte ein Rückruf der Polizei um das Streitgespräch zu klären. In 13 Fällen wurde das Einschreiten der Polizei vor Ort benötigt. Es handelte sich hierbei zum Beispiel um Streitigkeiten zwischen Paaren, Gästen aus Lokalen oder Fremden, welche aufgrund des Alkoholeinflusses aneinandergerieten. Auch das Abschießen von Feuerwerk war ein Streitthema. In vier Fällen kam es zu Körperverletzungen. 

Eine Privatfeier in Vianden benötigte jedoch mehrere Polizeieinsätze und endete schließlich damit, dass eine Partei die Nacht in der Obhut des Krankenhauses verbrachte. Kurz nach 21.00 Uhr hatte es mit einem leichten Handgemenge in einer Wohnung der Mont St. Nicolas begonnen. Die meisten der Gäste standen unter Alkoholeinfluss und der Streit konnte mit gutem Zureden geklärt werden… vorerst zumindest. Kurz nach Mitternacht musste die Polizei erneut einschreiten als einer der Gäste, welcher sich nach Hause begeben sollte, die Entscheidung traf zur Party zurückzukehren und die Wohnungstür angeblich mit einem Stuhl einschlagen wollte. Als die Beamten erneut eintrafen konnten sie beobachten, dass der Mann mit Gegenständen nach einer der Anwesenden warf. Aus Sicherheitsgründen wurde er in Handschellen gelegt. Während der Untersuchung im Krankenhaus versuchte der Trunkenbold einem Beamten die Waffe abzunehmen, sie zu bespucken und zu treten. Aufgrund der Resultate der Untersuchungen wurde entschieden den Mann in der Obhut des Krankenhauses zu belassen. 

In Tetange in der rue Principale übten Hausbewohner Selbstjustiz aus weil eine Person das Auto zum Teil auf ihr Privatgrundstück abgestellt hatte. Als die Beschwerde des Bewohners gegen 02.00 Uhr einging und seitens der Polizei erklärt wurde, dass das Abschleppen von Fahrzeugen seitens der Beamten nur auf öffentlicher Strasse möglich ist, zeigte sich der Anrufer empört. Er entschied kurzerhand, mit Hilfe einer weiteren Person, die Räder des Fahrzeuges abzumontieren. Als der Fahrzeugbesitzer zurückkehrte und den Wagen auf Ziegelsteinen aufgebockt wiederfand kam es zum Streitgespräch. Der Einsatz der Polizei war nötig um die erneute Montage der Reifen anzuordnen und den Streit zu klären. Da es zu keiner Beschädigung kam und sämtliche Parteien nach gutem Zureden einsichtig waren wollte keiner der Parteien Klage führen. 

Zu Recht Klage führen wollten jedoch einige Bewohner, welche sich nach 05.00 Uhr durch laute Musik aus Schanklokalen in ihrer Nachtruhe gestört fühlten. Gegen insgesamt 4 Lokale wurde Protokoll erstellt da die Schliessungsstunden nicht eingehalten wurden. 

Insgesamt 6 Führerscheine wurden demnach während der letzten Nacht eingezogen. In einem der Fälle wurde der Alkoholeinfluss aufgrund eines Verkehrsunfalls festgestellt.

So meldete zum Beispiel ein Anrufer gegen 04.30 Uhr, dass ein Fahrer gegen 04.30 Uhr in seinen Wagen geprallt sei als. Der Anrufer hielt am Strassenrand an als der Unfallverursacher auf das Heck auffuhr. Durch die Wucht des Aufpralls wurde der Wagen in ein weiteres Fahrzeug gedrückt. Angeblich hatte der Unfallverursacher den Wagen übersehen. Vor Ort stellte sich heraus, dass der Mann unter Alkoholeinfluss stand. Demnach wurde der Führerschein eingezogen. 

Ein Fahrer, welcher in den frühen Abendstunden in Bereldange unterwegs war und aufgrund hoher Geschwindigkeit aufgefallen war stand ebenfalls unter Alkoholeinfluss. Zudem stellte sich heraus, dass er nicht mehr im Besitz eines Führerscheines ist. Da er außerdem noch den Konsum von Cannabis gestand wurde ein Drogenschnelltest durchgeführt, welcher positiv war. Es folgte eine ärztliche Untersuchung im Krankenhaus, ein provisorisches Fahrverbot und eine Strafanzeige. 

5 Personen, welche aufgrund von Erregung öffentlichen Ärgernisses und starkem Alkoholeinfluss auf sich aufmerksam machten, mussten die Nacht, beziehungsweise den Morgen im Arrest verbringen.

So wurden zum Beispiel Beamte gegen 00.45 Uhr während einer Fusspatrouille auf der Place d‘Armes im Stadtzentrum von mehreren Passanten auf einen Mann mit Glasscherben in der Hand angesprochen. Den Polizisten wurde erklärt, dass ein Mann zuvor eine Glasflasche zerbrochen hätte und nun mit den Scherben durch die Gegend torkeln würde. Anhand der Beschreibung konnte der alkoholisierte Mann schnell ausfindig gemacht und die Glasscherben aus der Hand genommen werden. Da er lauthals schrie, sich nicht beruhigen liess und zudem versuchte wegzulaufen, mussten ihm Handschellen angelegt werden. Nach einer ärztlichen Untersuchung wurde er im Arrest untergebracht. 

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