Fahren trotz Fahrverbots und zudem unter Alkoholeinfluss

29/01/2018, 18h50
Steinfort, rue de Luxembourg
Ein Fahrzeug zog die Aufmerksamkeit einer Polizeistreife auf sich, da dieses mit eingeschalteter Warnblinkanlage auf einem Behindertenparkplatz abgestellt war. Nach einigen Augenblicken kam der Fahrer zu seinem Wagen zurück. Im Gespräch mit dem Mann stellten die Beamten fest, dass der Mann Probleme hatte sein Gleichgewicht zu halten und unter sichtlichem Alkoholeinfluss stand. Der Alkoholtest war positiv, was ein provisorisches Fahrverbot zur Folge hatte. Indem gegen den Fahrer bereits ein Fahrverbot bestand, wurde die Staatsanwaltschaft in Kenntnis gesetzt, welche die Beschlagnahmung des Fahrzeuges anordnete. Ein Strafverfahren wurde eingeleitet.

Zum letzten Mal aktualisiert am