Achtung: Falsche Spendensammler

Es gehört mittlerweile zum Alltag, dass man im Stadtzentrum sowie an anderen viel besuchten Orten Personen antrifft die um Geld betteln. Dies ist aus Sicht der Gesetzgebung legal und viele Passanten sind bereit diesen Menschen mit einer kleinen Geldspende zu helfen. Die Legalität des Bettelns ist jedoch nicht mehr gegeben, wenn in organisierten Gruppen gebettelt wird oder Zuwiderhandlungen in diesem Zusammenhang durchgeführt werden.

Immer öfters wird eine andere Form von 'betteln' angewandt, welche sich nicht mehr im Rahmen des Legalen befindet.

Wir sprechen hier von den betrügerischen Spendenaufrufen, welche auf öffentlicher Straße und im Namen von bekannten Hilfsorganisationen durchgeführt werden.

Ein rezentes Beispiel von Gestern, wo während einer Fußpatrouille durch die hauptstädtische "rue Beaumont" den Beamten von mehreren Passanten mitgeteilt wurde, dass Bettler im Namen einer Hilfsorganisation um Geld bitten. An der "Place du Théâtre" wurde ein junger Mann mit gefälschten Spendenzetteln angetroffen. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft wurden die Spendenzetteln, die mit der Aufschrift "Association regionale de certificat pour les enfants handicapés sourds-muets et les pauvres" versehen waren und das bereits gesammelte Geld beschlagnahmt. Protokoll wurde erstellt.

In dieser Woche wurden weiteren Fälle in der rue des Bains in der Hauptstadt, in der avenue de la Gare im Bahnhofsviertel, wie auch in der route d'Arlon in Strassen gemeldet.

 

Die Polizei rät zur Vorsicht.

Seien Sie aufmerksam, wenn Personen, welche Ihnen nicht vertrauenswürdig erscheinen, Sie um Geld, zu Gunsten von einer Ihnen bekannten oder unbekannten Hilfsorganisation, bitten. Falls Sie spenden wollen, so informieren Sie sich bei der jeweiligen Hilfsorganisation indem Sie ihre Internetseite besuchen oder die Organisation telefonisch kontaktieren.

Auszug des betreffenden Artikels aus dem Strafgesetzbuch:

Art. 496 du Code Penal
(L. 18 juillet 2014) Quiconque, dans le but de s'approprier une chose appartenant à autrui, se sera fait remettre ou délivrer ou aura tenté de se faire remettre ou délivrer des fonds

  • -soit en faisant usage de faux noms ou de fausses qualités,
  • soit en employant des manœuvres frauduleuses pour persuader l'existence de fausses entreprises, ou pour abuser autrement de la confiance ou de la crédulité,
    sera puni d'un emprisonnement de quatre mois à cinq ans et d'une amende de 251 euros à 30.000 euros

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