Trunkenheit am Steuer

  • Am 22/04 wurde gegen 09.40 Uhr ein stockbetrunkener Autofahrer auf einer Tankstelle in Mertert gemeldet. Als die Polizei vor Ort eintraf, wollte der Fahrer das Gelände verlassen, konnte jedoch von der Polizei gestoppt werden. Dieser verweigerte zuerst sich auszuweisen, wie auch einen Alkoholtest durchzuführen. Zu einem späteren Zeitpunkt kam der Mann den Aufforderungen der Polizei nach. Der Alkoholtest verlief positiv und ein provisorisches Fahrverbot wurde ausgestellt.
  • Zwischen Schrondweiler und Schieren kam gestern Abend gegen 23.00 Uhr einem Autofahrer ein Fahrer in Mitten der Fahrbahn entgegen. Trotz einem Ausweichmanöver streifte der entgegenkommende Verkehrsteilnehmer das Fahrzeug. Anschließend ergriff der Unfallverursacher die Flucht. Die geschädigte Partei folgte dem Flüchtigen, der in der rue du Cimetière in Ettelbrück angehalten hatte und dort von der Polizei auch angetroffen wurde. Bei der Kontrolle des Fahrers stellten die Beamten sogleich fest, dass dieser unter Alkoholeinfluss stand. Der Alkoholtest verlief positiv, wobei der maximal zulässige Höchstwert mehr als das Doppelte überschritten wurde. Demzufolge wurde der Führerschein eingezogen und ein provisorisches Fahrverbot zugestellt. Ein Strafverfahren wurde eingeleitet.
  • Gestern kurz vor Mitternacht wurde eine Polizeistreife in der route de Longwy in Luxemburg-Merl auf einen Wagen aufmerksam, der quer vor der Kreuzung mit der rue de Merl stand und der Fahrer seinen Wagen begutachtete. Noch bevor die Beamten weitere Überprüfungen tätigen konnten, fuhr der Mann davon, wobei er ein Rotlicht missachtete. Die Beamten folgten dem Fahrzeug, wobei dieses in leichten Schlangenlinien gesteuert wurde und der Fahrer plötzlich beschleunigte. Als das Blaulicht eingeschaltet wurde, hielt dieser dann nach einigen Metern schlussendlich an. Nachdem die Beamten dem Dienstwagen entstiegen waren, legte der Fahrer den Rückwärtsgang ein, beschleunigte und stieß gegen den Dienstwagen. Auch dieser Mann hatte dem Alkohol zugesprochen, wobei der maximal zulässige Höchstwert deutlich um das doppelte überschritten war. Dann regte der Betrunkene sich auf, die Polizei zwecks weitere Amtshandlungen zur Dienststelle begleiten zu müssen und wurde zunehmend aggressiver. Indem dieser nicht mehr zu beruhigen war, musste er mittels polizeitechnischen Handgriffen immobilisiert, in Handschellen gelegt werden und wurde zur Ausnüchterung im Arrest untergebracht. Auch in diesem Fall musste der Fahrer seinen Führerschein abgeben und erhielt ein provisorisches Fahrverbot.

Zum letzten Mal aktualisiert am