Contrôle d'imprégnation alcoolique sur réquisition du Procureur d'Etat
Dans la nuit du 28 au 29 avril, entre 21.30 et 01.30 heures, la Police a procédé à Bettembourg, rue de Mondorf ainsi qu’à Frisange, rue de Bettembourg à des contrôles d'imprégnation alcoolique sur réquisition du Procureur d'Etat, tel que prévu par l'article 12, paragraphe 3, alinéa 8, de la loi modifiée du 14 février 1955, concernant la réglementation de la circulation sur toutes les voies publiques.
268 automobilistes ont été soumis à l'examen sommaire de l'haleine, même en absence de tout indice grave.
Dans 9 cas, l'examen s'est relevé positif et 2 procès-verbaux et 2 avertissements taxés ont été dressés.
4 permis de conduire ont été retiré sur place.
Während des gestrigen Tages sowie in der Nacht kam es jedoch noch zu weiteren Führerscheinentzügen:
- Gestern Abend wurde gegen 20.00 Uhr eine Ölspur gemeldet, welche sich vom Kreisverkehr Raemmerich bis hin zur ‘rue du Puteaux‘ ziehen würde. Die Beamten folgten demnach der Spur, welche bis in die Garageneinfahrt eines Hauses führte. Vor dem Haus stand ein älterer Mann, welcher sofort angab von nichts etwas zu wissen. Nach einer kurzen Unterredung konnte ein Alkoholgeruch bemerkt werden. Als er der Aufforderung, das Garagentor zu öffnen, nachkam fanden die Beamten einen Wagen mit eingeschalteten Warnblinkern, einem Plattfuß und einem deutlichen Ölverlust vor.
- Aufgrund der entstandenen Beschmutzung wurde die örtliche Feuerwehr zwecks Säuberung angefordert. Diese reinigten sogar den Einfahrtsbereich um eine fortführende Verschmutzung der Straße zu unterbinden.
An dem älteren Mann wurde ein Atemlufttest durchgeführt, welcher erst nach mehreren Versuchen zu einem Resultat führte. Der Führerschein wurde eingezogen. - Kurz nach Mitternach kam es in Esch/Alzette zu einem weiteren Führerscheinentzug als eine Patrouille in der ‘rue de Luxembourg‘ auf einen Wagen aufmerksam wurde, welcher mit überhöhter Geschwindigkeit durch die Ortschaft gesteuert wurde. Die Verfolgung wurde aufgenommen und der Wagen konnte auf Höhe der Kulturfabrik gestoppt werden. Bei den anschließenden Überprüfungen stellte sich heraus, dass der Fahrer unter Alkoholeinfluss stand und zudem einem Fahrverbot unterstehen würde. Die beiden anderen Insassen wurden ebenfalls kontrolliert. Hierbei konnte in Erfahrung gebracht werden, dass eine Auflage besteht aus welcher hervorgeht, dass der Fahrer und die Insassin keinen Kontakt zueinander aufnehmen dürfen. In Bezug auf den Verstoß der Auflagen wurde Bericht erstellt. Bezüglich des Alkoholeinflusses wurde ein weiteres Fahrverbot zugestellt.
- Ähnlich ging es einer Fahrerin, welcher gegen 01.00 Uhr in Luxemburg, ave. Marie-Therese aufgrund ihrer hohen Geschwindigkeit auf sich aufmerksam machte. Auch hier stellte sich heraus, dass die Fahrerin unter Alkoholeinfluss stand. Da der höchstzulässige Wert überschritten wurde, zogen die Beamten den Führerschein ein.
- Nur 20 Minuten später bemerkte eine andere Streife einen Wagen, welcher in Schlangenlinien über die ‘rue de Treves‘ gesteuert wurde. Auch diese Fahrerin hatte zu viel getrunken woraufhin der Führerschein eingezogen wurde.
- Eine dritte Fahrerin fiel gegen 03.30 Uhr auf als sie mit ihrem Wagen aus der Fußgängerzone steuerte, in eine Straße mit Einfahrtsverbot einbog und auf dem ‘blvd. Royal‘ in der Mitte von zwei Fahrspuren fuhr. Sie stand deutlich unter Alkoholeinfluss und erst nach ungefähr 8 Versuchen gelang es ihr einen Atemlufttest durchzuführen. Aufgrund des Resultates wurde der Führerschein eingezogen.
- Der Polizei auf dem ‘blvd. de la Foire‘ zu Vorfahrt zu nehmen kann auch zu einem Führerscheinentzug führen. Die Frau, welche hieraufhin gegen 05.15 Uhr kontrolliert wurde stand unter Alkoholeinfluss. Ein Atemlufttest ergab, dass der zulässige Höchstwert überschritten wurde.