Festnahme im Rahmen einer häuslichen Gewalt

Im Rahmen einer häuslichen Gewalt die sich am 17.04.2018 in Kleinbettingen zugetragen hatte, wurde eine Frau auf Anordnung der Staatsanwaltschaft des ehelichen Wohnsitzes verwiesen. Trotz angeordneter Wegweisung erschien die Verwiesene gestern bereits zum zweiten Mal im gemeinsamen Haus. Weil Sie erneut gegen die gesetzlichen Bestimmungen bezüglich der angeordneten Wegweisung verstoßen hatte, wurde auf Anordnung der Staatsanwaltschaft die Festnahme der Frau angeordnet. Sie muss sich heute Nachmittag vor dem Untersuchungsrichter verantworten.

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