Bilanz der 678. Edition der Schobermesse

Aus polizeilicher Sicht verlief die diesjährige Fouer ohne größere Zwischenfälle. Insgesamt registrierte die Polizei ungefähr 75 Einsätze. Unter anderem mussten die Beamten in sieben Fällen wegen freiwilligen Schlägen und Verwundungen ausrücken. In zwei weiteren Fällen wurde Gewalt eingesetzt um einen Diebstahl zu begehen. Die Polizei hatte neun Einsätze zu verzeichnen, bei welchen jeweils übermäßiger Alkoholkonsum die Ursache war. In 4 Fällen mussten die Beamten wegen verbalen Auseinandersetzungen, Injurien und sonstigen Wortgefechten einschreiten. Desweiteren wurden ca. 20 weitere kleinere Einsätze notiert.

Insgesamt wurden auf der Schobermesse 20 Klagen wegen Diebstahl von Wertgegenständen aufgenommen. Hierbei sei jedoch erwähnt, dass diese Zahl nicht sämtliche Diebstähle erfasst welche auf der Schobermesse begangen wurden, da einige Diebstahlopfer in den darauffolgenden Tagen eine andere Dienststelle aufsuchten oder erst zu einem späteren Zeitpunkt den Diebstahl bemerkten.

In 13 Fällen mussten Autos, welche nicht ordnungsgemäß stationiert waren, abgeschleppt werden.

96 Bescheinigungen wurden ausgestellt, weil entweder ein Gegenstand verloren oder aufgefunden wurde. Hierbei handelt es sich sowohl um verlorene Brieftaschen und Schlüssel, als auch um gefundene Mobiltelefone und Dokumente. In vielen Fällen konnte binnen kürzester Zeit der Besitzer des aufgefundenen Gegenstandes zwecks Rückerstattung kontaktiert werden.  

Personen, welche einen Gegenstand auf der Schobermesse verloren haben, können sich während den Bürostunden beim nationalen Fundbüro unter der Rufnummer (+352) 4997-2036 melden um dort zu prüfen, ob ihr Gegenstand abgegeben wurde.

Viele Eltern, Erziehungsberechtige oder Personen, welche die Obhut eines Kindes hatten, machten Gebrauch von der kostenlosen Dienstleistung "enfants perdus". Insgesamt erhielten 1678 Kinder einen Aufkleber der Polizei auf welchem der Vorname des Kindes, die Telefonnummer des Posten Fouer sowie die Registernummer notiert war. Anhand der letztgenannten Nummer konnten die Beamten gegebenenfalls auf die angegebenen Daten der Eltern zurückgreifen und diese benachrichtigen.

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