Halloween Bilanz

Nur vereinzelt musste die Polizei wegen Jugendstreichen, oder Vandale Akten in der Nacht ausschreiten.

Vermehrte Anrufe gab es jedoch wegen Ruhestörung, Nachtlärm und Auseinandersetzungen.

  • So wurde die Polizei zum Beispiel nach Ell auf eine Ballveranstaltung beordert da dort eine Schlägerei gemeldet wurde. Vor Ort hatte sich die Lage vorerst beruhigt und den Beamten wurde zugetragen, dass eine Gruppe Jugendlicher Streit gesucht und einen Angriff auf die Anrufer verübt hätte.
    Während dem Gespräch eilten weitere Bekannte hinzu, welche schilderten, dass soeben der Wagen des Opfers beschädigt wurde.
    Eine Gruppe Jugendlicher konnte angetroffen und kontrolliert werden. Ein Zeuge konnte zweckdienliche Hinweise in Bezug auf den Tathergang liefern.
    Strafanzeige wurde erstellt.
    Da des Weiteren die Verkehrslage aufgrund der angeforderten Busse und der herumtorkelnden Gäste beeinträchtigt war, blieb die Polizei noch vor Ort um den Verkehr zu regeln.
  • Als die Ballveranstaltung in Hupperdange kontrolliert wurde, bemerkten die Beamten eine Gruppe von Jugendlichen, welche dabei waren Kürbisse im Vorhof eines Bauernhofes durch die Gegend zu werfen. Hierbei wurde auch ein Kürbis gegen das Scheunentor geschleudert.
    Die Beamten mussten einschreiten um dem Unfug ein Ende zu setzen. Allem Anschein nach wurden die Kürbisse aus dem Vorgarten des Nachbarn geerntet.
    Sollte ein Schaden am Scheunentor entstanden sein so wird Strafanzeige gegen die Jugendlichen erstellt.
  • Gestern Abend gegen 23.00 Uhr meldete eine Hausbesitzerin aus Tetange, ‘rue Neuve‘, dass Jugendliche die Fassade mit Eiern beworfen hätte.
    Dies störte sie anfänglich nicht, da sich Eigelb abwaschen lässt, jedoch wurde ihr dieses Treiben zu bunt als die Jugendlichen die Eier gegen Steine und Böller eintauschten.
  • Gegen Mitternacht wurde dann auch eine Fassade in Esch/Alzette, rue de Liège mit Eiern beworfen. Die Polizei konnte die Verursacher jedoch nicht mehr antreffen.
  • Eine Frau musste gestern Abend feststellen, dass in Beaufort auf dem Friedhof das Namensschild von einem Grabstein entwendet wurde.

Auszug aus dem Strafgesetzgebung:

Übertretungen

Wer Steine oder andere harte Körper oder sonstige Gegenstände, welche beschmutzen oder beschädigen können, gegen fremde Wagen, Häuser, Gebäude oder in Gärten und Umschließungen wirft, wird mit einer Geldstrafe von 25 - 250.- € bestraft.

Vergehen

Mit Gefängnis von 8 Tagen bis zu 1 Jahr und mit einer Geldstrafe von 251 - 5000.-€ wird bestraft, wer folgende Gegenstände zerstört, umstürzt, verstümmelt oder beschädigt:

  • Grabstätten, Gedächtnismäler oder Grabsteine;
  • Denkmäler, Standbilder oder andere Gegenstände, welche zum öffentlichen Nutzen oder zur öffentlichen Zierde bestimmt und durch die zuständige Behörde oder mit ihrer Genehmigung errichtet wurden;
  • Denkmäler, Standbilder, Gemälde oder irgend sonstige Kunstwerke, welche in Kirchen, Kultstätten oder anderen öffentlichen Gebäuden aufgestellt sind.

Jede freiwillige Zerstörung oder Beschädigung von fremdem, beweglichen Eigentum, wird mit Gefängnis von 1 Monat bis zu 3 Jahren und / oder Geldstrafe bestraft.

Jugendliche machen sich auch strafbar und müssen sich vor dem Jugendgericht verantworten.

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