Fahren unter Alkoholeinfluss

Fahrer unter Alkoholeinfluss verunfallt und leichtverletzt
Gegen 22.15 Uhr gestern Abend meldete ein Zeuge einen Fahrer mit merkwürdiger Fahrweise. Nachdem besagter Fahrer an einer Kreuzung abgebogen war, hatte der Zeuge einen lauten Knall wahrgenommen. In der rue Piere Hentges traf eine Polizeistreife auf einen verunfallten Wagen. Der Fahrer war, nachdem er vom Boulevard de la Fraternité in die rue Pierre Hentges einbog, infolge seines alkoholisierten Zustands gegen ein am Straßenrand abgestellten Pkw gefahren. An beiden Fahrzeugen entstand erheblicher Schaden. Der Verunfallte, welcher beim Unfall verletzt wurde, war stark alkoholisiert und konnte sich kaum auf den Beinen halten. Derselbe konnte ebenfalls keinen Führerschein vorzeigen. Eine Personenüberprüfung ergab, dass gegen den Mann bereits ein eingeschränktes Fahrverbot bis 2031 besteht. Der Verletzte wurde ins Krankenhaus verbracht. Dort verweigerte derselbe einen Alkoholtest durchzuführen. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft wurde der Wagen beschlagnahmt und es wurde ein weiteres Fahrverbot erstellt. Kurz vor 02.00 Uhr wurde die Polizei seitens des Krankenhauses darüber informiert, dass der Mann das Personal belästige und deren Anweisungen nicht befolgen würde. Selbst in Anwesenheit der Polizei wollte der Mann sich nicht beruhigen und wurde zunehmend aufbrausender. Aufgrund seines betrunkenen Zustandes wurde er zwecks Ausnüchterung auf der Dienststelle im Passagearrest untergebracht.


Alkoholisierter Fahrer mit geplatztem Reifen unterwegs
Gegen 19.30 Uhr wurde in Reckingen-Mess ein in Schlangenlinien fahrender Lieferwagen mit geplatztem Reifen gemeldet. Eine Polizeistreife konnte den Lieferwagen im Kreisverkehr in Dippach antreffen, wobei der vordere linke Reifen komplett zerstört war und nur noch die Felge vorhanden war, welche Funken sprühte. Trotz Blaulicht und Sirene blieb der Fahrer nicht stehen. Auch auf die Haltezeichen reagierte dieser nicht. Schließlich musste das Fahrzeug ausgebremst werden um es zu stoppen. Der Fahrer roch stark nach Alkohol und gab den Beamten gegenüber an, nicht bemerkt zu haben nur noch auf der Felge gefahren zu sein. Des Weiteren glaubte der Mann, dass die Haltezeichen einem anderen Verkehrsteilnehmer gegolten hätten. Aufgrund des Verdachts auf Alkoholkonsum wurde ein Alkoholtest an der Person durchgeführt, welcher ein positives Resultat erbrachte. Infolge dessen wurde ein provisorisches Fahrverbot erstellt und der Führerschein eingezogen.

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