Verstoss gegen die Gesetzgebeung der Beförderung gefährlicher Güter

An einer Tankstelle in Grevenmacher wollten am Mittwochnachmittag zwei Männer eine zirka 1000 Liter mobile Tankanlage, die sich auf der Ladefläche eines deutsch immatrikulierten Lieferwagens befand, betanken. Einigen Passanten schien dies verdächtig und informierten demzufolge die Polizei. Bis zum Eintreffen der Beamten hatten die Männer bereits um die 533 Liter getankt. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass der Fahrer nicht im Besitz eines in diesem Fall erforderlichen ADR-Führerscheins (für die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) war. Des Weiteren bestanden Unregelmäßigkeiten der Bordpapiere des Lieferwagens; unter Anderem kein gültiger Versicherungsschutz, wobei ebenfalls Verstösse gegen die Ladungssicherung vorlagen.

Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft wurden sowohl das Fahrzeug wie auch die Ladung sichergestellt. Protokoll wurde erstellt.

Zum letzten Mal aktualisiert am