Alkoholisierter Rollerfahrer hatte keinen Führerschein

Am Mittwochnachmittag wurde in Bettemburg ein Rollerfahrer gemeldet, welcher durch seinen gefährlichen Fahrstil auffiel. Eine Fahndung nach dem mit 2 Personen besetzten Roller wurde in die Wege geleitet. Einige Zeit später wurde derselbe Roller gemeldet wie er von einem Tankstellengelände gelegen an der Autobahn A4 in falscher Richtung die Ausfahrt in die rue de Mondercange nahm. Alsdann konnte das Motorrad in der Grand-Rue in Pontpierre gestoppt und kontrolliert werden. Was den Beamten sofort auffiel, waren die zwei geöffneten Bierdosen welcher der Sozius in der Hand hielt. Ein folgender Alkoholtest verlief beim Fahrer alsdann auch positiv. Eine Nachfrage bei den französischen Behörden ergab, dass der Rollerfahrer nicht im Besitz eines gültigen Führerscheines ist. Der Sozius benahm sich auffällig aggressiv, sprang vor den Dienstwagen als die Polizeistreife abfahrern wollte und lief anschliesend in der Fahrbahn umher. Indem derselbe in diesem Zustand eine Gefahr für sich und andere darstellte, verbrachte er sicherheitshalber die nächsten Stunden in der Ausnüchterungszelle. Gegen den Rollerfahrer wurde Strafanzeige gestellt.

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