Bilanz der nationalen Verkehrskampagne "PARK"

Tagtäglich wird die Straßenverkehrsordnung missachtet indem ein Wagen nicht ordnungsgemäß abgestellt wird. Folglich wird die Sicherheit der Fußgänger, Fahrradfahrer und anderen Verkehrsteilnehmern gefährdet, wenn ein Wagen auf einem Schul- oder Fahrradweg oder einem Parkplatz für Lieferanten oder Behinderte steht.

In diesem Zusammenhang wurden am 3. und 4. Dezember landesweit gezielte Kontrollen des ruhenden Verkehrs durchgeführt.

Über 280 Kontrollen wurden durchgeführt und über 500 Verstöße wurden in diesem Rahmen festgestellt:

  • 190 Fahrzeugbesitzer erhielten eine gebührenpflichtige Verwarnung, weil sie einen Bürgersteig blockierten.
  • Fast 100 Verkehrsteilnehmer stellten ihren Wagen in einem Halte- und/oder Stationierungsverbot ab.
  • In 24 Fällen wurde ein Parkplatz für Lieferanten unrechtmäßig blockiert.
  • In 16 Fällen wurde ein Parkplatz, welcher Menschen mit einer Behinderung zusteht, unrechtmäßig genutzt.
  • 9 Mal stand ein Fahrzeug unrechtmäßigerweise auf einer Bushaltestelle.
  • 7 Mal wurde eine Garageneinfahrt blockiert.

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