In der letzten Woche wurden landesweit insgesamt rund 280 Kontrollen im Rahmen der Covid-19-Gesetzgebung durchgeführt. Das Hauptaugenmerk lag hierbei auf der Einhaltung der Ausgangsbeschränkung sowie der Regeln betreffend Menschenansammlungen.
In 15 Fällen wurde Bericht bzw. Protokoll an die zuständigen Behörden erstellt, entweder da Privatpersonen die Beschränkungen bezüglich privater Zusammenkünfte nicht respektiert haben oder da Restaurants oder Cafés sich nicht an die sanitären Vorschriften gehalten haben. So wurden etwa bei einer Kontrolle in Luxemburg-Stadt am 04.12.2020 gegen 23.30 Uhr in einem Lokal im Bahnhofsviertel noch zwei Personen angetroffen, welche dort Getränke konsumiert hatten. Beide Personen wurden gebührenpflichtig verwarnt und es wurde Bericht erstellt.
Insgesamt wurden im Rahmen der Kontrollen landesweit rund 150 Personen gebührenpflichtig verwarnt. Der Großteil der Verwarnungen wurde wegen der Missachtung der Ausgangsbeschränkung zwischen 23.00 und 6.00 Uhr ausgestellt. So wurden 14 dieser 150 gebührenpflichtigen Verwarnungen alleine im Zuge zweier Verkehrskontrollen am 04.12.2020 bei Wiltz und Echternach gegen Personen erteilt, die während der Ausgangsbeschränkung noch ohne triftigen Grund unterwegs waren.
In diesem Sinne erinnern wir noch einmal an die gesetzlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Virus, welche am 26.11. in Kraft getreten sind :
- Im Rahmen von privaten Zusammenkünften dürfen maximal 2 Personen, welche zu einem gemeinsamen Haushalt gehören, eingeladen werden.
- Für die Zeit zwischen 23.00 Uhr und 06.00 Uhr gilt eine Ausgangsbeschränkung.
- Restaurants, Bars und Cafés müssen geschlossen bleiben.
Die Polizei wird weiterhin Kontrollen durchführen.