Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr

  • Wegen seinem rasanten Fahrstil zog gestern gegen 21.30 Uhr ein Pkw-Fahrer die Aufmerksamkeit einer Polizeistreife auf sich, als dieser in Differdingen von der Montée du Haut Wangert in die Avenue de la Liberté in Richtung Niederkorn unterwegs war. Der Fahrer ließ sich durch das folgende Dienstfahrzeug nicht beirren und führte seine Fahrt mit unangemessener Geschwindigkeit fort. Schließlich konnte das Fahrzeug gestoppt werden, wobei kurz davor beobachtet wurde, wie ein kleiner Gegenstand zum Fahrerfenster geworfen wurde. Hinsichtlich der Überprüfung des Fahrers musste festgestellt werden, dass dieser unter Alkoholeinfluss stand. Der Alkohol- wie auch Drogentest erbrachten ein positives Ergebnis. Beim weggeworfenen Gegenstands hat es sich um eine Kokainkugel gehandelt, die beschlagnahmt wurde. Der Führerscheinentzug, sowie die Zustellung des provisorischen Fahrverbots erfolgten. Unter anderem musste der Mann sich im Krankenhaus einer Blutprobe unterziehen. Strafanzeigen wurden errichtet, wobei ebenfalls der Verstoß gegen die Ausgangsbestimmungen geahndet wurde.

  • Fast zeitgleich wurde in Senningen ein Pkw-Fahrer bei einer Kontrolle hinsichtlich der Einhaltung der Ausgangssperre angetroffen, der unter nicht zulässigem Umstand noch unterwegs war. Nachdem Cannabisgeruch beim Kontrollierten wahrgenommen wurde und dieser auf etwaigen BTM-Besitz angesprochen wurde, händigte der Mann ein Tütchen mit Marihuana an die Beamten aus. Der diesbezüglich erfolgte Drogenschnelltest erbrachte ein positives Resultat, weshalb folgend eine Blutprobe im Krankenhaus angeordnet wurde. Strafanzeige wegen Verstoß gegen die Drogengesetzgebung erstellt und der Verstoß gegen die Ausgangsbestimmungen wurde geahndet.

  • In der rue Mercier im hauptstädtischen Bahnhofsviertel war gestern Nachmittag ein Pkw seitens einer Streife der Zollverwaltung überprüft worden, infolge dieser die Beamten feststellten, dass nicht nur die Pkw-Steuern nicht beglichen waren, sondern auch der Wagen nicht angemeldet war und der Fahrer keine gültige Versicherungsbescheinigung vorzeigen konnte. Demzufolge wurde die Unterstützung der Polizei angefordert. Die Überprüfungen bestätigten die Nicht-Anmeldung wie auch, dass kein Versicherungsschutz für das Fahrzeug bestand. Die in Kenntnis gesetzte Staatsanwaltschaft ordnete die Beschlagnahmung des Fahrzeuges und die Protokollerstellung zum Nachteil des Fahrers, bei dem es sich auch um den Eigentümer handelte, an.

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