Nackt im Netz? Neuer Ratgeber für Jugendliche und deren Ansprechpartner zum Thema Sexting

Der Ratgeber ist das Ergebnis einer Zusammenarbeit zwischen der Polizei, der Initiative BEE SECURE, vertreten durch Service national de la jeunesse (SNJ) und (KJT) Kanner-Jugendtelefon, dem Service de Coordination de la Recherche et de l’Innovation pédagogiques et technologiques (SCRIPT), und der Staatsanwaltschaft. Er bietet Information über die Rechtslage, Risiken und gibt Betroffenen praktische Tipps zum Umgang damit, wenn es im Zusammenhang mit Sexting zu problematischen Situationen kommt.

Sexting ist mittlerweile nicht nur für viele Erwachsene, sondern auch für Jugendliche ein Teil des Alltags geworden. Unter „Sexting“ versteht man das Verschicken und den Austausch intimer Nachrichten, bzw. selbstproduzierter Fotos und Videos. Diese werden meist über Messenger-Dienste oder soziale Netzwerke verschickt. Ob als Liebes- oder Vertrauensbeweis, zur gegenseitigen Erregung, als Mutprobe oder Flirt, es gibt vielerlei Gründe fürs „Sexting“.

Dennoch fehlt es in vielen Fällen an konkretem Wissen um die rechtliche Lage, an Bewusstsein für Risiken von Sexting und über mögliche Anlaufstellen zur Beratung und Hilfe, beispielsweise wenn Nacktbilder ungewollt in Umlauf geraten. Der Ratgeber erklärt, wie Betroffene sofort handeln können, um mit einer solchen Situation und deren Auswirkungen gut umgehen zu können.

Werde aktiv

Betroffene von problematischen Situationen infolge von Sexting werden ermutigt selbst aktiv zu werden. Der Ratgeber zeigt neben Erklärungen rund um das Erstatten einer Anzeige, die wichtigsten Strategien zur Selbsthilfe: sich jemandem anvertrauen (Familie, Freund/in, Lehrer/in, ...), Beweise sichern, die Bilder/Aufnahmen auf der Seite/Plattform melden, den Täter/die Täterin in der Kontaktliste blockieren und keine Antworten mehr geben. Psychologische Unterstützung findet man in Beratungsstellen. Gratis, anonym und vertraulich kann sich jeder an die BEE SECURE Helpline 8002 1234 oder das Kanner-Jugendtelefon 1 1 6 1 1 1 wenden.

Die Gesetzeslage und Anzeige erstatten verständlich erklärt

Neben diversen Risiken von Sexting, wie bspw. Erpressung, Image-Schaden und (Cyber-)Mobbing, sollte man sich auch der Gesetzeslage bewusst sein: „Sexting" steht nicht wörtlich im luxemburgischen Gesetz, aber kann dennoch rechtliche Folgen haben. Je nach Sachlage und Situationsverlauf, können im Zusammenhang mit Sexting ein oder mehrere Gesetze gebrochen werden. Der Ratgeber zählt diese konkreten Gesetze auf.

Insbesondere junge Menschen unter 18 Jahren (Minderjährige) sollten darüber informiert sein, dass das Herstellen, Verschicken und der Besitz von Nacktfotos und Ähnlichem, an dem Minderjährige beteiligt sind, gesetzlich verboten ist. Bereits das Erstellen und Versenden von eigenen Bildern fällt laut Strafgesetzbuch (Code Pénal) unter „pornografische Darstellung Minderjähriger“ („Objet à caractère pornographique impliquant ou présentant des mineurs“).

Der Ratgeber möchte jungen Menschen zu verstehen geben, dass dieses Gesetz sie nicht davon abhalten sollte Anzeige zu erstatten, wenn ihnen Unrecht im Zusammenhang mit intimen Aufnahmen widerfahren ist. Betroffene Jugendliche werden dazu ermutigt, Beweise einer Tat zu sichern, um eine Anzeige untermauern zu können – auch, wenn man selber am Erstellen der Aufnahme beteiligt war und dadurch selber in Gesetzeskonflikt geraten ist.

Die Präventionsstellen der Polizei stehen unter police.lu/prevention als Ansprechpartner bei rechtlichen Fragen zur Verfügung. Wenn es sich um eine Straftat handelt, muss die Polizei aktiv werden.

An wen richtet sich der Ratgeber?

Der Ratgeber richtet sich an Jugendliche, ist aber auch gleichermaßen für alle Personen interessant und nützlich, die privat (Eltern, Verwandte, ...) oder aus beruflichen Gründen (Lehrer/in, Erzieher/in, Polizisten, ...) mit problematischen Situationen in Zusammenhang mit Sexting zu tun haben bzw. solchen präventiv begegnen wollen. (Potentielle) Täter/innen werden zudem darauf aufmerksam gemacht, dass verletzendes Verhalten im Internet keinen Platz hat und nicht nur moralisch zu verurteilen ist, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.

Um solchen Situationen vorzubeugen, ist es am sichersten, auf den digitalen Austausch intimer Inhalte zu verzichten.

Wo gibt es den Ratgeber?

Der Ratgeber wird ab Ende Januar 2021 an Schulen, Jugendhäusern und Beratungsstellen verteilt, auch an allen Polizeidienststellen im Großherzogtum wird der Ratgeber zu finden sein. 

Derzeit wird weiteres pädagogisches Material für Lehrer/innen und Erzieher/innen mit weiteren Akteuren aus den Bereichen Kinderrechte, Justiz und sexuell-affektiver Gesundheit ausgearbeitet.

Claude MEISCH, Minister für Bildung, Kinder und Jugend Minister für Hochschulwesen und Forschung
Sam TANSON, Ministerin für Kultur, Ministerin der Justiz
David LENTZ, beigeordneter Staatsanwalt Bezirk Luxemburg
Simone FLAMMANG, Premier avocat générale
Georges METZ, Directeur SNJ - Service Nationale de la Jeunesse
Pascal PETERS, Directeur central police administrative

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