Nach Ladendiebstahl gestellt - Verstoß gegen die Immigrationsgesetzgebung

Gestern in der Mittagsstunde wurde in einem Einkaufszentrum in Foetz nach einem Diebstahl eines Rucksacks die tatverdächtige Person nach dem Passieren der Kasse vom Sicherheitsbeamten des Geschäftes überführt. Während der polizeilichen Personenüberprüfung vor Ort, konnte der Mann keine Ausweisdokumente vorzeigen, weshalb dieser zwecks Weiterführung der Amtshandlungen die Beamten mit zur Dienststelle begleiten musste. Bezüglich der Ermittlungen wurde die Fremdenpolizei der Kriminalpolizei in Kenntnis gesetzt und Rücksprache mit der zuständigen Abteilung des Außenministeriums genommen. Seitens dortiger Stelle wurde die Unterbringung des Mannes im Anhaltezentrum (Centre de Rétention) entschieden. 

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