Weder Führerschein noch Versicherungsschutz, jedoch Alkohol- und Drogeneinfluss

In der Nacht von Montag auf Dienstag meldete sich kurz vor Mitternacht eine Person bei der Polizei und gab an, dass sie von zwei Personen, welche sie in ihrem Wagen mitgenommen hatte, beklaut wurde. Der Anrufer wurde alsdann auch auf einem Parking der Autobahnraststätte gelegen auf der Autobahn A3 angetroffen werden. Er stellte sofort klar, dass er unter Alkohol- und Drogeneinfluss steht, nicht im Besitz eines Führerscheines ist und sein Wagen weder ordnungsgemäß angemeldet noch versichert ist. Der Alkohol- sowie auch der Drogentest fielen alsdann auch, wie angekündigt, positiv aus. Die weiteren Überprüfungen wurden ebenfalls bestätigt. Der Mann übergab den Beamten eine Kokainkugel, eine weitere Kugel mit weissem Pulver wurde im Wageninneren sichergestellt. Die Staatsanwaltschaft ordnete die Beschlagnahmung der Drogen und des Fahrzeuges an. Der Vorfall wurde zu Protokoll genommen und der Mann zur medizinischen Untersuchung ins Krankenhaus gebracht. Die Klage wegen des Diebstahls wurde entgegengenommen und die diesbezüglichen Ermittlungen eingeleitet.

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