Fahren ohne Führerschein / Auto beschlagnahmt / Art.12
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In Hollerich wurde gegen 03h00 ein Wagen gestoppt und bei der Kontrolle musste festgestellt werden, dass der Fahrer unter zu hohem Alkoholeinfluss stand. Indem derselbe nicht im Besitz eines gültigen Führerscheines ist wurde die Staatsanwaltschaft informiert. Dortige Stelle ordnete die Beschlagnahme des Wagens und Protokollerrichtung an.
Ein weiterer Autofahrer machte gegen 04h00 in Luxemburg-Stadt auf sich aufmerksam und wurde kontrolliert. Auch hier verlief der Alkoholtest positiv, Führerscheinentzug und Strafanzeige.