Strafanzeigen aufgrund positiver Alkoholtests, Art.12

  • Bei einem Verkehrsunfall gegen 19h15 in Esch/Alzette, Place Stalingrad, stand ein Unfallbeteiligter unter zu hohem Alkoholeinfluss, Führerscheinentzug und Strafanzeige
  • Kurz vor Mitternacht wurde auf der N1 zwischen Grevenmacher und Mertert ein Autofahrer aufgrund seiner Fahrweise kontrolliert. Der Alkoholtest verlief positiv, Strafanzeige ohne Führerscheinentzug.
  • Gegen 01h30 wurde auf Salzhof ein Autofahrer aufgrund seiner Fahrweise gestoppt. Der Alkoholtest verlief positiv, Führerschein eingezogen.
  • Gegen 03h00 befuhr eine Autofahrerin mit hoher Geschwindigkeit die Autobahn A1 von Mertert in Richtung Deutschland. Eine Polizeistreife nahm die Verfolgung auf und konnte den Wagen kurz vor der Grenze stoppen. Bei der Kontrolle musste erhöhter Alkoholeinfluss bei der Fahrerin festgestellt werden, Führerscheinentzug und Strafanzeige.

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