Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss, Führerscheinentzug

Am frühen Dienstagabend kam es in der avenue de Luxembourg in Bascharage zu einer Kollision zwischen zwei Pkws, nachdem eine Verkehrsteilnehmerin mit ihrem Wagen auf die Gegenfahrbahn geraten war. Die Fahrer beider Fahrzeuge blieben hierbei unverletzt. Bei der Unfallaufnahme stellten die Beamten bei der Unfallfahrerin Alkoholeinfluss fest, welcher infolge des positiven Resultates des Alkoholtestes der Führerschein eingezogen wurde und somit einem sofortigen provisorischen Fahrverbot unterlag. Der Verkehr wurde vor Ort geregelt. Der Unfall wurde zu Protokoll genommen und Strafanzeige gegen die Unfallverursacherin erstellt.


Weitere Führerscheinentzüge
25/10/2021

  • Luxemburg-Stadt - Kurz vor 16h00 wurde eine Polizeistreife in Höhe der rue Notre-Dame auf eine Autofahrerin aufmerksam, welche die Verkehrszeichen missachtete und zudem aus falscher Richtung aus einer Einbahnstraße herausfuhr. Der Wagen wurde gestoppt und bei der Kontrolle fiel auf, dass die Fahrerin offensichtlich unter zu hohem Alkoholeinfluss stand. Der Alkoholtest verlief positiv. Weiterhin musste festgestellt werden, dass der Wagen bei der technischen Kontrolle durchgefallen war und nicht mehr auf öffentlicher Straße bewegt werden darf. Gegen die Frau wurde Strafanzeige mit Führerscheinentzug erstellt, der Wagen wurde in der Verwahrstelle immobilisiert.

  • Hollerich - Am Montagabend bemerkte eine Polizeistreife einen Wagen in der rue de la Fonderie, welcher ohne Fahrer mit laufendem Motor teils in der Fahrbahn stand und den Verkehr behinderte. Gelegentlich der Halterüberprüfung stieg plötzlich ein Mann in den Wagen und wollte wegfahren. Die Polizisten konnten denselben noch rechtzeitig von der Weiterfahrt abhalten und mussten auch sofort konstatieren, dass dieser offensichtlich stark alkoholisiert war. Der Alkoholtest verlief dementsprechend positiv. Weiterhin konnte der Mann weder eine gültige Autosteuervignette noch Versicherung vorzeigen. Weitere Überprüfungen ergaben, dass derselbe z.Zt. einem eingeschränktem Fahrverbot unterliegt, welches er in diesem Fall missachtet hatte. Die Staatsanwaltschaft wurde informiert und dortige Stelle ordnete Protokollerrichtung, Führerscheinentzug und die Beschlagnahme seines Wagens an.
    Gelegentlich dieser Kontrolle wurden die Polizisten von einem jungen Mann, welcher augenscheinlich auch stark alkoholisiert war, angepöbelt und regelrecht an der Arbeit behindert. Derselbe, welcher mit seinem Fahrrad (Bierdose im Getränkehalter) vor Ort war, musste wiederholt aufgefordert werden die Polizisten nicht bei den Amtshandlungen zu stören. Als derselbe dann plötzlich ausfallend wurde und eine aggressive Haltung gegenüber den Beamten einnahm, musste er immobilisiert werden. Indem er bedingt durch seinen alkoholisierten Zustand eine Gefahr für sich selbst und für Drittpersonen darstellt und ebenfalls die öffentliche Ordnung störte, wurde er in die Ausnüchterungszelle verbracht

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