Führerscheinentzüge wegen Alkohol am Steuer

Am 27.02.2022 wurde der Polizei gegen 19.40 Uhr im Val St. André in Luxemburg-Stadt ein Autofahrer gemeldet, welcher gegen zwei am Straßenrand stationierte Wagen gestoßen war. Als die Beamten an Ort und Stelle eintrafen, gab der Autofahrer sofort an, Alkohol konsumiert zu haben. Der durchgeführte Alkoholtest war positiv, weshalb sein Führerschein eingezogen und Protokoll erstellt wurde. An den Wagen entstand erheblicher Sachschaden.

Ein weiterer Autofahrer wurde der Polizei kurz nach 19.15 Uhr auf der N10 zwischen Stadtbredimus und Grevenmacher gemeldet, der mit einem platten Reifen unterwegs war. In Wormeldange konnte der Fahrer gestoppt werden. Er war nicht im Besitz eines gültigen Führerscheins. Darüber hinaus war der Alkoholtest positiv, weshalb Protokoll erstellt und das Auto auf Anordnung der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt wurde.

In der rue de Strasbourg in Luxemburg-Stadt fiel einer Polizeistreife am 28.02.2022 gegen 02.40 Uhr ein Fahrer wegen seiner Fahrweise auf. Dieser konnte kurze Zeit später gestoppt werden. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass der Fahrer weder im Besitz einer gültigen Kontrollbescheinigung noch einer Steuervignette war. Zudem ergab der durchgeführte Alkoholtest ein positives Resultat, weshalb der Führerschein eingezogen und Protokoll erstellt wurde.

Nur kurze Zeit später stieß eine Polizeistreife auf einen Wagen, welcher mitten auf der Straße im Val de Hamm abgestellt worden war. Wegen des Verdachts, dass der Fahrer dem Alkohol zugesprochen hatte, wurde ein Alkoholtest durchgeführt, welcher positiv verlief. Ein Fahrverbot wurde zugestellt.

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