Führerscheinentzüge aufgrund von Alkoholeinfluss

  • Gestern Nachmittag wurde der Polizei ein Fahrzeug gemeldet, welches in Schlangenlinien über die A7 gesteuert wurde. Eine Patrouille konnte den gemeldeten Wagen stoppen und den Fahrer kontrollieren. Ein Alkoholtest ergab, dass der zulässige Höchstwert fast auf das Doppelte überschritten wurde. Ein provisorisches Fahrverbot wurde zugestellt.
  • In den frühen Abendstunden kam es in Rodange in der route de Longwy zu einem Verkehrsunfall, bei welchem der Unfallverursacher angab unter Alkoholeinfluss zu stehen. Ersten Erkenntnissen zufolge übersah der Unfallverursacher bei einem Abbiegemanöver die herannahende Verkehrsteilnehmerin, woraufhin es zum Zusammenstoß kam. Vor Ort bestätigte ein Test den Alkoholeinfluss. Ein Führerschein konnte nicht vorgezeigt werden, zudem wurden Unregelmäßigkeiten in Bezug auf die Fahrzeugregistrierung festgestellt. Die Staatsanwaltschaft wurde in Kenntnis gesetzt und Strafanzeige erstellt.
  • Kurz vor 22:00 Uhr kam einer Patrouille in der rue de Hollerich ein Fahrzeug in entgegengesetzter Richtung entgegen. Der Fahrer wurde umgehend gestoppt und ein Alkoholeinfluss wurde bemerkt. Da ein diesbezüglicher Test ergab, dass der zulässige Höchstwert über das Doppelte überschritten wurde, folgte ein Führerscheinentzug.

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