Führerscheinentzüge wegen Alkohol am Steuer

In der Nacht vom 22.04.2022 auf den 23.04.2022 hat die Polizei auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Alkoholkontrollen in Luxemburg durchgeführt (Art. 12, paragraphe 3, alinéa 8 de la loi modifiée du 14 février 1955 concernant la réglementation de la circulation sur toutes les voies publiques):

  • Zwischen 23.00 und 24.00 Uhr am Boulevard Joseph II / Place Winston Churchill;
  • Zwischen 01.00 und 02.00 Uhr an der Route d’Echternach / N11;
  • Zwischen 03.00 und 04.00 Uhr in der Rue de Neudorf.

Insgesamt mussten sich 146 Fahrer dem obligaten Alkoholtest unterziehen. In 10 Fällen war das Resultat positiv: 1 Mal wurde eine gebührenpflichtige Verwarnung ausgestellt und in 9 Fällen wurde Anzeige erstellt. 2 Führerscheine wurden an Ort und Stelle eingezogen.

Weitere Führerscheine eingezogen

Ein weiterer Führerschein wurde aufgrund von Alkohol am Steuer infolge eines Unfalls kurz nach 22.00 Uhr auf dem CR112 zwischen Tuntange und Septfontaines eingezogen. Hier kam es zu einem Unfall zwischen einem Pkw und einem Bus, in welchem sich keine Kunden mehr befanden. Laut Busfahrer habe sich der Fahrer des Pkw vom Unfallort entfernt. Letzterer meldete sich kurze Zeit bei der Polizei und konnte angetroffen werden. Der durchgeführte Alkoholtest verlief positiv, sodass der Führerschein eingezogen und Anzeige erstellt wurde.

Gegen 07.00 Uhr wurde heute Morgen ein Fahrer gemeldet, welcher in Belair am Steuer seines Fahrzeugs mitten auf der Fahrbahn schlief. Von der Polizei wurde ein Alkoholtest durchgeführt, welcher positiv ausfiel. Der Führerschein wurde demnach eingezogen und das Fahrzeug immobilisiert. Anzeige wurde erstellt.

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