Mehrere Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung und die Drogengesetzgebung

In der Nacht vom 01.08.2022 auf den 02.08.2022 wurde der Polizei gegen 02.00 Uhr eine Person gemeldet, welche sich ohne Erlaubnis den Pkw eines Hausbewohners angeeignet hatte und damit davongefahren war.

Bei der mit mehreren Einsatzkräften eingeleiteten Fahndung, welche über Munsbach und Luxemburg-Kirchberg führte, beging der flüchtige Fahrzeugführer unter erhöhter Geschwindigkeit mehrere gefährliche Fahrmanöver, wobei er unter anderem in der Unterführung des Kreisverkehrs zur Autobahn A1 verunfallte. Dies hinderte denselben jedoch nicht daran, die Fahrt auf die A1 fortzuführen, wo er, nachdem er kurz angehalten hatte und noch bevor er erneut die Flucht ergreifen konnte, von den Polizeistreifen gestellt wurde.

Der am Fahrer durchgeführte Drogenschnelltest war positiv, aufgrund dessen dieser sich im Krankenhaus einer klinischen Untersuchung unterziehen musste.

Unter anderem ergab die Personenüberprüfung, dass der Mann nicht im Besitz eines gültigen Führerscheins ist und im Rahmen des Betäubungsmittelgesetzes einer richterlichen Kontrolle (contrôle judiciaire) unterliegt.

Es wurde niemand verletzt, jedoch entstand am Pkw ein Totalschaden.

Bei einer durch die Staatsanwaltschaft angeordnete Hausdurchsuchung wurde eine kleine Menge an Haschisch und Marihuana sichergestellt und beschlagnahmt. Gegen die Person wurde Strafanzeige errichtet.

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