Alkoholkontrollen auf Anordung der Staatsanwaltschaft und weitere Führerscheinentzüge wegen Art.12 - Alkohol

Contrôle d’imprégnation alcoolique sur requisition du Procureur d’État

Le dimanche 12 mars 2023 de 14 :00 heures à 19 :15 heures, la Police a procédé à ETTELBRUCK, RN15, à DIEKIRCH RN7 et à REISDORF RN10, à un contrôle d’imprégnation alcoolique sur réquisition du Procureur d’Etat, tel que prévu par l’article 12, paragraphe 3, alinéa 8, de la loi modifiée du 14 février 1955, concernant la réglementation de la circulation sur toutes les voies publiques.

1370 automobilistes ont été soumis à l’examen sommaire de l’haleine, même en absence de tout indice grave.

Dans 11 cas, l’examen s’est relevé positif et 7 procès-verbaux respectivement 4 AT ont été dressés.

3 permis de conduire ont été retirés sur place.
 

Führerscheinentzüge wegen Art.12 – Alkohol

  • Auf der N15 von Ettelbrück nach Niederfeulen war gegen 04.25 Uhr in der vergangenen Nacht der Polizei ein in Schlangenlinien gesteuerter Pkw gemeldet worden. An einer Bushaltestelle in der rue de Bastogne traf die Polizeistreife auf das gemeldete Fahrzeug mit zwei Insassen. Die Prozedur des Führerscheinentzuges wurde eingeleitet und der Fahrer unterstand somit einem sofortigen provisorischen Fahrverbot, nachdem der Alkoholtest positiv war. 
  • Nachdem der Polizei kurz nach Mitternacht (13.03.2023) einen mutmaßlich alkoholisierten Autofahrer mit auffälliger Fahrweise auf dem CR302 in Obercolpach gemeldet worden war, konnte dieser von den Beamten angetroffen werden. Der Alkoholtest am Fahrer war positiv. Da der maximal zulässige Höchstwert überschritten worden war, erfolgte der Führerscheinentzug und die Zustellung des provisorischen Fahrverbots. Eine Strafanzeige wurde erstellt. 

  • Gestern Abend gegen 20.45 Uhr hatte ein Pkw-Fahrer in der rue de Hamm in Luxemburg einen am Bordstein entlang stationierenden Wagen über die gesamte Seite gestreift und dementsprechend beschädigt. Bei der Unfallaufnahme stellten die Beamten Alkoholeinfluss beim Fahrer fest und infolge des positiven Alkoholtests diesem der Führerschein eingezogen und ein provisorisches Fahrverbot zugestellt wurden. Beide Fahrzeuge mussten abgeschleppt werden. Ein Unfallprotokoll wurde erstellt.

 

 

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