Führerscheinentzüge aufgrund von Alkohol am Steuer

Auf einem Parkplatz in der Cité Militaire in Diekirch wurde der Polizei am späten Abend des 21.05.2023 ein Fahrer gemeldet, der mit laufendem Motor hinter dem Steuer seines Wagens schlafen würde. Der Fahrer sowie das beschädigte Fahrzeug konnten an Ort und Stelle seitens einer Polizeistreife kontrolliert werden. Da der Fahrer einen Alkoholtest verweigerte, wurde sein Führerschein eingezogen und Protokoll erstellt. Da ebenfalls mehrere Fahrzeugpapiere fehlten, wurde das Fahrzeug immobilisiert.

Kurz vor Mitternacht wurde der Polizei am 21.05.2023 eine Fahrerin aufgrund deren Fahrweise auf der A1 in Richtung Deutschland gemeldet. Der Wagen konnte kurze Zeit später seitens einer Polizeistreife angetroffen und gestoppt werden. Da der maximal erlaubte Alkoholwert deutlich überschritten wurde, wurde der Führerschein eingezogen.

Kurze Zeit später wurde eine Polizeistreife auf einen Fahrer aufmerksam, der in der rue Jean l’Aveugle in Esch-Alzette sein Mobiltelefon während der Fahrt benutzte. Da er bei der Kontrolle Anzeichen von Alkoholkonsum aufwies, wurde ein Alkoholtest durchgeführt. Dieser verlief positiv, weshalb ihm ein provisorisches Fahrverbot zugestellt wurde.

In der gleichen Nacht wurde eine Polizeistreife in der rue de Hollerich in Luxemburg-Stadt auf einen Fahrer aufmerksam, der ohne Abblendlichter unterwegs war. Die Polizeibeamten entschieden demnach, das Fahrzeug zu stoppen. Trotz eingeschaltetem Blaulicht und Sirene fuhr der Fahrer zunächst weiter, bevor er schlussendlich gestoppt werden konnte. Der durchgeführte Alkoholtest war auch hier positiv, weshalb ein provisorisches Fahrverbot zugestellt wurde. 

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