Führerscheinentzüge aufgrund Art.12

Gegen 17h00 wurde eine Fahrerflucht in der rue de France in Belvaux gemeldet. Ein Autofahrer beschädigte mehrere stationierte Autos und fuhr ohne sich um den Schaden zu kümmern weiter. Der stark beschädigte Wagen blieb nach mehreren Meteren stehen und Passanten konnten den aufgebrachten Fahrer bis zum Eintreffen der Polizei zurückhalten. Der Beamten nahmen den offensichtlich stark alkoholsierten Fahrer mit zur Dienststelle. Der Alkoholtest verlief positiv, der Führerschein wurde eingezogen und Strafanzeige gegen denselben erstellt. Indem der Mann aufgrund seines alkoholisierten Zustandes eine Gefahr für sich und andere darstellten, wurden er zur Ausnüchterung im Passagearrest untergebracht.   

Gegen 20h00 verlor eine Autofahrerin in Eschweiler die Kontrolle über ihren Wagen, geriet in den Strassengraben und kollidiert auf der Gegenfahrbahn mit einem entgegenkommenden Wagen. Beide Fahrer blieben unverletzt, jedoch verlief bei beiden der Alkoholtest positiv. Der Unfallfahrerin musste aufgrund des Alkoholtests der Führerschein entzogen werden. Gegen den Autofahrer wurde Strafanzeige ohne Führerscheinentzug erstellt  (Resultat unter 1,2‰). 

Gegen 21h15 verunfallte ein Autofahrer im Kreisverkehr Biff. Derselbe verlor die Kontrolle über seinen Wagen und prallte gegen eine Strassenlaterne. Der Fahrer blieb unverletzt, jedoch verlief der Alkoholtest positiv. Führerscheinentzug und Strafanzeige. Am Wagen entstand erheblicher Materialschaden.

In der Nacht zum Samstag wurde weiterhin bei 3 Autofahrer ein positiver Alkoholtest durchgeführt, dies in Wahl, Luxemburg-Stadt und Mersch. Einem Autofahrer wurde aufgrund des positven Alkoholtests der Führerschein entzogen, in einem Fall wurde Strafanzeige ohne Führerscheinentzug erstellt  (Resultat unter 1,2‰) und dem dritten Fahrer wurde  eine gebührenpflichtige Verwarnung abverlangt.

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