In der Nacht zum 16.03.2025 wurde eine Polizeistreife auf der A4, in Höhe der Auffahrt Leudelange, auf ein Fahrzeug aufmerksam, welches ein zweites Fahrzeug mittels einer Bandschlinge hinter sich her zog. Der Fahrer und die Fahrerin der beiden Fahrzeuge wurden daraufhin von der Autobahn auf die Aire de Pontpierre geleitet. Bei der Kontrolle des Fahrers konnten die Beamten Alkoholgeruch wahrnehmen. Der Alkoholtest bei diesem verlief positiv und ein provisorisches Fahrverbot wurde ausgestellt. Zudem stellte sich bei der Kontrolle der Fahrerin heraus, dass diese über keinen gültigen Führerschein verfügte. Protokoll wurde erstellt.
In der gleichen Nacht wurde der Polizei ein Fahrzeug auf der A13 aufgrund seiner gefährlichen Fahrweise gemeldet. Eine Polizeistreife konnte das Fahrzeug kurze Zeit später antreffen. Bei der Kontrolle des Fahrers konnten die Beamten deutliche Anzeichen von Alkoholkonsum feststellen. Der Fahrer verhielt sich allerdings unkooperativ und verweigerte den Alkoholtest, so dass ein provisorisches Fahrverbot ausgestellt wurde. Weitere Untersuchungen ergaben, dass dieser durch seine gefährliche Fahrweise andere Fahrzeuge beschädigt hatte und bereits ein Fahrverbot gegen diesen vorlag. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft wurde das Auto beschlagnahmt. Aufgrund seines Zustandes wurde er schließlich nach ärztlicher Untersuchung in den Arrest gebracht.
In den frühen Morgenstunden des 16.03.2025 wurde ein Polizeistreife in Höhe der Place du Marché in Pétange auf ein Fahrzeug aufmerksam, dessen Fahrer starke Schwierigkeiten hatte aus einem Parking heraus zu fahren. Bei der Kontrolle des Fahrers konnten die Beamten deutliche Anzeichen von Alkoholkonsum feststellen. Der Alkoholtest verlief positiv und der Führerschein wurde eingezogen.