In den frühen Morgenstunden des 18.03.2025 wurde eine Polizeistreife in Esch-Alzette in der rue de Luxembourg auf ein Fahrzeug aufmerksam, das in Schlangenlinien gesteuert wurde. Der Fahrer konnte kurz darauf gestoppt und kontrolliert werden. Aufgrund der deutlichen Anzeichen von Alkoholkonsum wurde er einem Alkoholtest unterzogen und ein provisorisches Fahrverbot wurde ausgestellt.
Bereits einige Stunden zuvor, gegen 01.20 Uhr, befand sich eine Polizeistreife in der rue du Rail in Differdingen, da dort ein Fahrzeug im Halteverbot stand. Als die Beamten nach kurzer Zeit noch einmal an der gleichen Stelle vorbeifuhren, war das besagte Fahrzeug nicht mehr vor Ort, konnte jedoch unweit in der rue Emile Mark gesichtet werden, da der Fahrer das Fahrzeug in Schlangenlinien steuerte und immer wieder in der Mitte der beiden Fahrbahnen fuhr. Dementsprechend wurde das Fahrzeug gestoppt und der Fahrer einem Alkoholtest unterzogen. Dieser verlief positiv und ein Protokoll wurde erstellt.
Etwa zur gleichen Zeit wurde eine Polizeistreife auf einen Fahrer aufmerksam, der auf dem Boulevard J.-F. Kennedy in Schlangenlinien unterwegs war, gegen den Bordstein stieß und rückwärts in den Gegenverkehr fuhr. Als die Beamten sich nach dem Wohlergehen des Fahrers erkundigen wollten, stellten sie fest, dass dieser dem Alkohol zugesprochen hatte. Da der Fahrer die sachgemäße Durchführung eines Alkoholtests verweigerte, wurde sein Führerschein eingezogen. Zudem konnte bei ihm ein illegales Messer aufgefunden werden. Dieses wurde beschlagnahmt und ein Protokoll wurde erstellt.