Führerscheinentzüge aufgrund von Alkohol am Steuer

In Esch-Alzette wurde eine Polizeistreife in den frühen Morgenstunden auf dem Boulevard Charles de Gaulle auf einen Fahrer aufgrund dessen rasanter Fahrweise aufmerksam. Die Polizeistreife nahm daraufhin die Verfolgung auf, jedoch ignorierte der Fahrer das eingeschaltete Blaulicht sowie die Sirenen und setzte seine Fahrt fort.

Erst nach einiger Zeit blieb der Fahrer stehen und bei dessen Kontrolle konnten die Beamten deutliche Anzeichen von Alkoholkonsum feststellen. Die Aufforderung in seinem Wagen sitzen zu bleiben ignorierte er und wollte aus dem Fahrzeug steigen um sich in sein Haus zu begeben. Da er sich den Amtshandlungen wiedersetzte, musste er immobilisiert werden. Daraufhin begann er gegen die Beamten Morddrohungen zu äußern und er ließ sich erst bei Ankunft einer zweiten Polizeistreife kurz beruhigen. Im Laufe der weiteren Amtshandlungen wurde er jedoch wieder zunehmend unkooperativ und beschimpfte die Beamten. Einen Alkoholtest verweigerte er ebenfalls, weshalb sein Führerschein eingezogen wurde. Protokoll wegen Rebellion gegen Polizeibeamte wurde ebenfalls erstellt.

Etwa zur gleichen Zeit wurde ein Unfall in Belval in der rue de Belval gemeldet, bei dem ein Fahrzeug von der Straße abgekommen war und gegen einen Baum und ein Verkehrsschild stieß. Bei Ankunft der Rettungsdienste und der Polizeistreife am Unfallort war der Fahrer zunächst nicht anzutreffen. Eine Frau, die unweit angetroffen werden konnte, erklärte den Beamten, dass sie nichts mit dem Unfall zu tun hätte.

Als die Beamten sich dann zur Adresse der Halterin des verunfallten Wagens begaben, konnten sie die vorerwähnte Person erneut antreffen, die beim Anblick der Polizeistreife versuchte zu flüchten. Die Frau konnte daran gehindert werden und erklärte daraufhin erneut, nichts mit dem Unfall zu tun zu haben.

Im Laufe der Ermittlungen erhärtete sich jedoch der Verdacht, dass es sich bei der Frau tatsächlich um die Fahrerin des verunfallten Wagens handelte. Bei den weiteren Überprüfungen stellte sich zudem heraus, dass sie nicht im Besitz eines gültigen Führerscheins ist und der Alkoholtest verlief ebenfalls positiv. Protokoll wurde dementsprechend erstellt.

Am 18.04.2025 wurde der Polizei gegen 18.30 Uhr ein Unfall auf der N27 zwischen Goebelsmühle und Dirbach gemeldet, wobei ein Fahrzeug gegen einen Felsen geprallt und sich dann überschlagen habe. Die Rettungsdienste begaben sich umgehend an den Unfallort und nahmen sich des leicht verletzten Fahrers an.

Da der Fahrer deutliche Anzeichen von Alkoholkonsum aufwies, wurde er einem Alkoholtest unterzogen, der positiv verlief. Sein Führerschein wurde dementsprechend eingezogen. 

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