In der vergangenen Nacht musste die Polizei landesweit zu etwa 70 Einsätzen wegen nächtlicher Ruhestörung sowie zu rund 50 Einsätzen wegen Streitigkeiten und Auseinandersetzungen (in Privatwohnungen, öffentliches Ärgernis, Trunkenheit) ausrücken.
Gemeldet wurden insbesondere zu laute Musik, lärmende Personen im öffentlichen Raum oder in Wohnungen, Nachbarschaftsstreitigkeiten, mehrere Ruhestörungen durch Böller sowie Verstöße gegen das Feuerwerksverbot.
In den meisten Fällen konnten die Gemüter beruhigt werden, bzw. zeigten sich die betroffenen Personen einsichtig. In einigen Fällen konnten Personen vor Ort jedoch nicht beruhigt werden und wurden zur Ausnüchterung in den Passagearrest gebracht.
So wurde beispielsweise gegen 20:50 Uhr eine Person in einer Gaststätte in Luxemburg-Stadt gemeldet, die sich weigerte, konsumierte Getränke und Speisen zu bezahlen. Die Polizeibeamten trafen auf eine sichtlich angetrunkene Person, die laut herumschrie. Als diese aufgefordert wurde die Rechnung zu begleichen, reagierte sie dem Personal gegenüber äußerst aggressiv, so dass sie von den Beamten am Boden immobilisiert werden musste. Aufgrund des Erregens öffentlichen Ärgernisses, der Störung der öffentlichen Ordnung sowie ihres alkoholisierten Zustands wurde entschieden, die Person nach ärztlicher Kontrolle in den Arrest zu bringen.
Gegen 01:40 Uhr wurden Polizeibeamte wegen Streitigkeiten in einer Wohnung in Kehlen gerufen. Es wurde eine stark alkoholisierte Person gemeldet die im Inneren des Mehrfamilienhauses randalierte. Auf die Aufforderungen der Beamten, sich zu beruhigen, ging die Person nicht ein und wurde zunehmend aggressiver. Da sie in ihrem Zustand eine Gefahr für sich oder andere darstellte, wurde entschieden, die Person nach ärztlicher Untersuchung im Passagearrest unterzubringen.
Am frühen Morgen des 01.01.2025, gegen 04:45 Uhr, wurde der Polizei eine aggressive Person in der Rue de Bouillon in Luxembourg-Hollerich gemeldet. Die angetrunkene Person weigerte sich den Eingangsbereich der Gaststätte zu verlassen und pöbelte wiederholt die Sicherheitsbeamten an. Da der alkoholisierte Zustand eine Gefahr für die Person selbst sowie für Dritte darstellte, wurde entschieden, sie nach ärztlicher Untersuchung im Passagearrest unterzubringen.