Führerscheinentzüge aufgrund von Alkohol am Steuer

Am späten Nachmittag des 28.02.2026 wurde der Polizei ein Unfall zwischen zwei Personenkraftwagen an der Kreuzung der Rue de Soleuvre mit der Rue Henri Bessemer in Differdingen gemeldet. Der alleinige Fahrer eines der beiden implizierten Fahrzeuge wurde nicht verletzt, die drei Insassen des anderen Wagens wurden verletzt in ein Krankenhaus gebracht. Da der Alkoholtest beim erstgenannten Fahrer positiv verlief, wurde sein Führerschein eingezogen. Weitere Untersuchungen zum Unfallhergang laufen.

In der Nacht des 27.02.2026 auf den 28.02.2026 wurde der Polizei in Raemerich (Esch-Alzette) ein Fahrer in der Rue de Raemerich gemeldet, der dort mit seinem Wagen ein anderes Auto geschrammt habe und anschließend weitergefahren, jedoch kurz darauf wieder zurückgekehrt sei.

Der Mann wurde kurz darauf von einer Polizeistreife an Ort und stelle kontrolliert und da sich der Verdacht auf Alkoholkonsum erhärtete, wurde ein Alkoholtest durchgeführt. Dieser verlief positiv und zudem stellte sich heraus, dass der Fahrer nicht im Besitz eines gültigen Führerscheins war. Dementsprechend wurde ein Protokoll erstellt und auf Anordnung der Staatsanwaltschaft wurde das Fahrzeug des Fahrers beschlagnahmt. 

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