Am Nachmittag des 12.05.2026 wurde der Polizei ein Betrugsfall gemeldet, bei dem dem Opfer eine größere Geldsumme vom Konto abgehoben wurde. Im Rahmen der Untersuchungen konnte ein Tatverdächtiger, ein sogenannter „Money Mule“, ermittelt werden. Dieser konnte kurze Zeit später lokalisiert und gestellt werden. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Diekirch wurde der Tatverdächtige festgenommen und am darauffolgenden Tag einer Untersuchungsrichterin vorgeführt.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bereitstellung eines Bankkontos zum Zwecke der Gelwäsche mit einer Haftstrafe bis zu 5 Jahren sowie einer Geldstrafe bis 1.250.000 EUR geahndet wird. Das betreffende Geld oder dessen Gegenwert wird eingezogen.