Festnahme wegen Nicht-Einhaltung eines Verweisungsentscheids

Am 17. Juli 2026 gegen 18:30 Uhr meldete eine Frau der Polizei in Esch-sur-Alzette, dass sich ein Mann trotz einer gegen ihn bestehenden gerichtlichen Verweisung an einer Wohnadresse aufhalte.

Die Polizeibeamten begaben sich vor Ort. Im Rahmen einer kurzen Fahndung konnte der mutmaßliche Beschuldigte kurze Zeit später angetroffen werden.

Der Mann wurde zur weiteren Amtshandlung zur Polizeidienststelle gebracht. Da er gegen den bestehenden Verweisungsentscheid verstossen hatte, ordnete die Staatsanwaltschaft die Festnahme des Beschuldigten an. Er wird am Morgen des 18. Juli 2026 einem Untersuchungsrichter vorgeführt.

Dernière mise à jour