Am 06.08.2026 stellte die Kriminalpolizei einen Mann, gegen den ein Europäischer Haftbefehl der portugiesischen Behörden vorlag. Ersten Erkenntnissen zufolge war der Mann in Portugal im Zusammenhang mit Verstößen gegen die dortige Drogengesetzgebung zu einer noch zu verbüßenden Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Im Rahmen der Ermittlungen konnte der Mann an einer Adresse in Mondorf-les-Bains angetroffen und gestellt werden.
Er wurde auf Anordnung der Staatsanwaltschaft festgenommen und einem Untersuchungsrichter vorgeführt. Das Verfahren im Hinblick auf seine Überstellung an die portugiesischen Behörden wurde eingeleitet.